"Das Elterngeld Plus und die flexiblere Elternzeitgestaltung entsprechen den Wünschen von Müttern und Vätern, Zeit für Familie zu haben und gemeinsam zum Familieneinkommen beizutragen", begrüßt DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack die seit dem 1. Juli geltende Regelung. Die Leistungen müssten aber auch Beschäftigten in Kleinbetrieben zugutekommen.
DGB/Simone M. Neumann
Am 1. Januar trat das Gesetz zum Elterngeld Plus in Kraft. Die Leistungen gelten für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli geboren werden. Vätern und Müttern soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, ein Elterngeld Plus bis zu 28 Monaten zu beziehen, wenn sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.
Dazu sagte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:
"Das Gesetz bringt zusätzliche Zeitsouveränität für Eltern: Mütter und Väter haben damit mehr Möglichkeiten, befristet die Arbeitszeit zu reduzieren und kurze Auszeiten, etwa bei der Einschulung der Kinder, in Anspruch zu nehmen. Dieser Anspruch darf allerdings den Beschäftigten in Klein- und Kleinstbetrieben nicht vorenthalten werden, wie es derzeit im Gesetz vorgehen ist. Auch sie brauchen die staatliche Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Das Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und die Möglichkeiten der flexibleren Elternzeitgestaltung entsprechen den Wünschen von immer mehr Müttern und Vätern, Zeit für Familie zu haben und gemeinsam zum Familieneinkommen beizutragen. Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus tragen zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien bei, stärken die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und schaffen solide Ausgangsbedingungen für eine gute Entwicklung der Kinder.
Die flexiblere Elternzeit ist ein erster Schritt zu einer Regelung, wie sie die EU-Elternzeitrichtlinie vorsieht. Aber erst wenn auch erwerbstätige Mütter und Väter, die aus der Elternzeit zurückkehren, über Dauer und Verteilung ihrer Arbeitszeit mitbestimmen können, haben wir in Deutschland erreicht, was zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene längst vereinbart ist."