Mit dem vorliegenden Referentenentwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) sollen die Mindestanforderungen an die Ausbildung zu den künftigen Pflegeberufen geregelt werden. Dabei geht es sowohl um die Ausbildung zur Gesundheits-, Kinderkranken-, und Altenpfleger/in als auch um die generalisierte Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/Pflegefachmann sowie um die hochschulische Erstausbildung.
DGB/Simone M. Neumann
Der DGB begrüßt, dass nun endlich die nähere Ausgestaltung der Berufsbilder durch die Kompetenzkataloge für die berufliche, wie auch für die hochschulische Pflegeausbildung vorgenommen wird. Auch in Zukunft müssen im Rahmen der Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz alle Kompetenzen erworben werden, die auf die anspruchsvollen Herausforderungen in der Praxis gut vorbereiten. Eine hohe Kompetenzvermittlung macht die Pflegeberufe attraktiv und wertet die Pflege insgesamt auf. Die Pflegeberufe werden zunehmend komplexer. Ein hohes Maß an Fachlichkeit und Qualität ist deshalb zu Recht von Nöten, um die Handlungskompetenzen zu erwerben, die einen adäquaten Umgang mit Patientinnen und Patienten sowie pflegebedürftigen Menschen sicherstellen. Bei dem vorliegenden Referentenentwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe ist – neben einigen positiven Aspekten – noch deutlicher Nachbesserungsbedarf bei der inhaltlichen Ausgestaltung der neuen Ausbildungen. Damit es keinen Einbruch bei den Ausbildungszahlen gibt, bedarf es attraktiver und zeitgemäßer Ausbildungen, bei denen insbesondere auch die Ausbildungsbedingungen verbessert werden. Hierzu gehört auch, eine fundierte Praxisanleitung und -begleitung zu gewährleisten. Darüber hinaus muss es entsprechende Unterstützungs- und Förderungsmöglichkeiten geben, die den Auszubildenden einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss der dreijährigen Ausbildung ermöglichen.
zur Erörterung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 04. Mai 2018.