Steuerhinterziehungsparadiese erfreuen sich immer noch ungebrochener Beliebtheit. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung bei deren Bekämpfung nun einen Zahn zulegt. Wo es dabei aber noch dringenden Nachbesserungsbedarf gibt, zeigt der DGB-klartext.
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Die beschönigend als Steueroasen bezeichneten Schattenfinanzplätze wie Luxemburg, die Schweiz, Irland oder auch die exotisch klingenden Kaiman Inseln, haben offenbar nicht viel an Attraktivität eingebüßt. Diesen Schluss lässt ein am Montag veröffentlichter Bericht der Entwicklungsorganisation Oxfam über die Geschäftstätigkeit der 20 größten europäischen Banken in diesen Staaten zu. Nach Auswertung der nach den EU-Transparenzregeln veröffentlichten Daten entstünden mit etwa 25 Milliarden Euro mehr als ein Viertel ihrer Gewinne in diesen Niedrigsteuerländern. Dagegen würden an diesen Finanzplätzen nur zwölf Prozent der Erträge erwirtschaftet und lediglich sieben Prozent des Personals beschäftigt. Gar 628 Millionen Euro Gewinn könnten die Big 20 in Steuerschlupflöchern erzielen, an denen sie keinen einzigen Mitarbeiter beschäftigen. Es ist mittlerweile Allgemeinwissen, dass so etwas nur unter Einschaltung von „funktionslosen Domizilgesellschaften“, besser bekannt als Briefkastenfirmen, funktioniert.
DGB
Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung endlich reagiert. Die Finanzverwaltung soll dadurch besser und schneller dafür sorgen können, dass Gewinne auch dort besteuert werden, wo sie tatsächlich erwirtschaftet wurden. So wird endlich das steuerliche Bankgeheimnis vollständig abgeschafft, nachdem es schon 2004 vom Bundesverfassungsgericht gerügt wurde. Faktisch diente es zuletzt nur noch dazu, die Finanzbeamten bei ihrer Arbeit unnötig zu behindern.
Daneben müssen inländische Steuerpflichtige nun deutlich genauere Auskünfte geben, wenn sie direkt oder indirekt über eine Briefkastengesellschaft verfügen können. Neu ist ebenso, dass nun auch Banken und andere Finanzvermittler, die mit Rat und Tat bei der Errichtung dieser Gesellschaften helfen, ihr Wissen hierzu mit der Finanzverwaltung teilen müssen – so weit, so gut.
Völlig unverständlich ist aber, dass diese neu geschaffenen Mitteilungspflichten nur in Bezug auf Scheingesellschaften gelten sollen, die außerhalb der EU und den EFTA-Staaten angesiedelt sind. Steuerhinterziehung in Staaten wie Irland, Luxemburg, Malta, Liechtenstein oder der Schweiz, die immer wieder und auch nach unterschiedlicher Definition als Steueroasen genannt werden, würden einem deutlich geringeren Entdeckungsrisiko ausgesetzt. Da hilft es auch wenig, wenn diese Staaten Abkommen zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch beitreten, da ihre Anstrengungen zur Erhebung und zügigen Übermittlung der Daten nur gering sind.
Fraglich ist auch, ob die Kreditinstitute auch zur Auskunft verpflichtet sind, wenn sie den Aufbau von Briefkastenfirmen für inländische Steuerpflichtige über ihre im Ausland ansässigen Gesellschaften organisieren. Licht und Dunkel liegen bei diesem Vorhaben also nahe beieinander. Der DGB hat gegenüber dem Deutschen Bundestag deshalb die Behebung der noch bestehenden Defizite und eine strengere Ahndung der Gesetzesverstöße eingefordert. Aus dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung darf kein Gesetz zur Förderung europäischer Steueroasen werden!