Deutscher Gewerkschaftsbund

07.12.2015
Fakten-Check

Ein Jahr Mindestlohn: Was bleibt von den Mythen der Gegner?

Mythen und Wahrheiten über den gesetzlichen Mindestlohn

Jobkiller, Bürokratiemonster, Preistreiber: Kaum ein Argument ließen die Gegner des gesetzlichen Mindestlohns aus, um Stimmung gegen die Lohnuntergrenze zu machen. Jetzt gibt es den Mindestlohn von 8,50 Euro bald ein Jahr – und keines der Horror-Szenarien zum Mindestlohn ist tatsächlich eingetreten. Unser Fakten-Check.

Kerze 1. Geburtstag

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Happy Birthday, Mindestlohn!

Das Mindestlohngesetz, für das die Gewerkschaften fast zehn Jahre lang gekämpft haben, feiert am 1. Januar 2016 seinen ersten Geburtstag. Und es ist bislang ein großer Erfolg!  Im Jahr 2015 ist die Beschäftigung weiter deutlich gestiegen, die Arbeitslosigkeit gesunken. Viele Beschäftigte können sich über deutlich höhere Löhne freuen.

Für eine endgültige Bilanz ist es zu früh. Aber wir nehmen den ersten Geburtstag des Mindestlohns zum Anlass, die größten Befürchtungen und Vorurteile ein Jahr nach der Einführung des Gesetzes mit der Realität abzugleichen.

Mythos 1: Der Mindestlohn kostet Jobs

Realität: Das war der größte Irrtum der Mindestlohnkritiker! Der Arbeitsmarkt zeigte sich über das Jahr 2015 hindurch robust, das Arbeitsvolumen nahm sogar zu.

Im Detail: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist im August 2015 verglichen mit dem Vorjahr um 691.000 gestiegen. Im selben Zeitraum ging die geringfügige Beschäftigung (Minijobs) um 127.800 Stellen zurück. Im Osten sank die Zahl der Beschäftigten, die ausschließlich einen Minijob haben, um sieben Prozent, im Westen um drei Prozent.

Wahrscheinlich ist, dass ein großer Teil der ehemaligen Minijobs zu regulären (Teilzeit-)Stellen zusammengelegt wurden. Auch das ist ein positiver Effekt des Mindestlohns, schließlich führen Minijobs in die Altersarmut und halten insbesondere Frauen dauerhaft in der Niedriglohnfalle.


Mythos 2: Der Mindestlohn ist ein Preistreiber

Realität: Der Mindestlohn macht das Leben für Verbraucherinnen und Verbraucher unerschwinglich? Mitnichten!

Im Detail: Die Verbraucherpreise sind durch den Mindestlohn in einigen Bereichen bisher nur moderat gestiegen – vor allem im Osten, im Taxigewerbe und in der Gastronomie. Im Friseurhandwerk, wo es seit 1. November 2013 einen Branchenmindestlohn gibt, der stufenweise bis August 2015 auf 8,50 Euro pro Stunde gestiegen ist, sind die Preise allmählich angehoben worden. Verkraftbar für die Konsumenten. Da viele Beschäftigte nun mehr Geld verdienen, sind leichte Preisanstiege kein Problem.

Und selbst wenn Waren und Dienstleistungen spürbar teurer geworden wären – eine Umfrage des DGB zeigt: 94% aller Befragten, die den Mindestlohn befürworten, würden sich auch bei teurer werdenden Waren und Dienstleistungen für eine gesetzliche Lohnuntergrenze aussprechen. Und die Zustimmung zum Mindestlohn liegt auch nach seiner Einführung unverändert hoch bei 86% aller Befragten.


Mythos 3: Der Mindestlohn wird den Beschäftigten nicht viel bringen

Realität: Je nach Region steigen Löhne von Minijobbern um bis zu 25%, Löhne von Un- und Angelernten um bis zu 10% und die Aufstocker-Zahlen sinken um bis zu 10%.

Im Detail: Nach Berichten der Bundesbank kommt der Mindestlohn besonders Geringqualifizierten zu Gute, Beschäftigten in Niedriglohnbranchen in Ostdeutschland sowie den Minijobbern in ganz Deutschland.Gleich zu Beginn des Jahres 2015 sind insbesondere die Löhne der Un- oder Angelernten in Ostdeutschland gestiegen – um fast zehn Prozent (9,3%)! Das war ein doppelt- bis dreifach so starker Anstieg wie bei Löhnen in höheren Gehaltsgruppen.

Auch geringfügig Beschäftigte bekamen laut Statistischem Bundesamt deutlich mehr Lohn: Ihr Verdienst wuchs bundesweit im zweiten Quartal um fünf Prozent. Zum Vergleich: Bei den Vollzeitbeschäftigten kletterten die Löhne um 3,2 Prozent. Die Minijobber im Osten verdienten im 2. Quartal 2015 um fast 25 Prozent mehr verglichen mit dem Vorjahresquartal. Auch in den westdeutschen Bundesländern legten bei den Minijobs die Löhne überdurchschnittlich zu – um 3,8 Prozent.

Dazu passen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit vom Oktober 2015: Sie belegen, dass die Zahl der "Aufstocker" besonders in Ostdeutschland deutlich gesunken ist. In den neuen Bundesländern bezogen durchschnittlich 10,4 Prozent weniger Arbeitnehmer in den ersten fünf Monaten des Jahres neben einem Einkommen zusätzlich Hartz-IV-Leistungen. In den alten Bundesländern ist die Zahl verglichen mit dem Vorjahr nur um 1,8 Prozent gesunken.


Mythos 4: Der Mindestlohn schadet der Wirtschaft

Realität: Selten war die Konsumlaune der Verbraucher besser als im Herbst 2015.

Im Detail: Selten war die Konsumlaune der Verbraucher besser als im Herbst 2015. Und das liegt nicht nur an der guten Konjunktur. Der Mindestlohn spült Geringverdienern mehr Geld in die Taschen, so dass sie mehr ausgeben können – mit positiven Effekten für die Binnenkonjunktur. Das spüren auch die Unternehmen. Im ifo-Geschäftsklima-Index vom Oktober 2015 heißt es: "Der Optimismus mit Blick auf die künftigen Geschäfte nahm (...) weiter zu. Die deutsche Konjunktur zeigt sich erstaunlich widerstandsfähig gegenüber den vielfältigen Herausforderungen des Herbstes."

Auch das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) hat im November bestätigt: Der Mindestlohn hat positive Effekte für die Wirtschaft.


Mythos 5: Der Mindestlohn mit seinen Aufzeichnungspflichten ist ein Bürokratiemonster

Realität: Es gibt keine neue Bürokratie. Die Arbeitsstunden mussten schon in der Vergangenheit aufgezeichnet werden.

Im Detail: Es gibt keine neue Bürokratie: Die Arbeitsstunden mussten schon in der Vergangenheit aufgezeichnet werden. Das war für viele Branchen und Tätigkeiten bereits in anderen Gesetzen geregelt. Außerdem: Wenn ein Arbeitgeber seine Beschäftigten korrekt und ehrlich nach tatsächlich geleisteter Arbeit bezahlen will, müssen die Arbeitsstunden doch ohnehin erfasst und dokumentiert werden – Mindestlohn-Gesetz hin oder her.

Es reicht außerdem, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Aufzeichnung selbst vornehmen. Und dabei genügt ein handschriftlich ausgefüllter Stundenzettel. Ein Bürokratie-Monster sähe wahrlich anders aus. Am Beispiel des deutschen Handwerks hat der DGB in einer Broschüre und online alle unberechtigten Argumente gegen die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht entkräftet.

Einen Wettbewerbsnachteil für bestimmte Unternehmen gibt es auch nicht, weil die Dokumentationspflicht für alle Unternehmen einer Branche gilt.

Die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohn-Gesetz gilt zudem ohnehin nur für neun begrenzte Branchen: das Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen sowie die Fleischwirtschaft.

In diesen Branchen gab es nach Erfahrungen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Vergangenheit besonders oft Verstöße, so dass man genau hinschauen muss bei Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit.

Auch die Kombination mit anderen Aufzeichnungspflichten, zum Beispiel für Überstunden, ist richtig. Um den korrekten Lohn errechnen zu können, müssen die tatsächlich geleisteten Stunden klar sein. Besonders wichtig sind die Dokumentationspflichten bei den Minijobs. Das war bisher ein riesiger Graubereich ohne Regeln. Zahlreiche Studien belegen, dass gerade geringfügig Beschäftigte von Verstößen gegen den Arbeitsvertrag  betroffen waren.


Mythos 6: Das Mindestlohn-Gesetz lässt viele Fragen offen – zum Beispiel, wie bestimmte Einkommens-Bestandteile angerechnet werden

Realität: Ja, das stimmt. Aber: Mehrere Gerichtsurteile fielen bereits zu Gunsten der Beschäftigten. Und der große Vorteil des Mindestlohn-Gesetzes ist: Beschäftigte können bis zu drei Jahre rückwirkend gegen den Arbeitgeber klagen.

Im Detail: Wegen der bestehenden Unklarheiten im Gesetz sind viele Beschäftigte gezwungen, auf dem Klageweg Klarheit zu bekommen. Einige der ersten Gerichtsurteile, die es inzwischen gibt, stützen die Beschäftigten. Diese Urteile sollten anderen Mut machen, sich zu wehren, wenn ihre Chefs nicht den korrekten Lohn zahlen. Eine der Errungenschaften des Gesetzes ist es schließlich, dass Ansprüche bis zu drei Jahren rückwirkend eingeklagt werden können. Gewerkschaftsmitglieder erhalten kostenlosen Rechtsschutz von ihren Gewerkschaften. Deshalb: Mitglied werden!

Aber es ist mühsam, wenn sich jeder einzelne Arbeitnehmer auf den Gerichtsweg begeben muss. Deshalb fordert der DGB das Verbandsklagerecht.

 

Mindestlohn und Flüchtlinge

Immer wieder werden in letzter Zeit Forderungen laut, der Mindestlohn müsse für Flüchtlinge gesenkt oder gestrichen werden, um ihre Arbeitsmarktchancen zu erhöhen. Ähnliche Forderungen gibt es mit Verweis auf die Flüchtlingssituation gegen ein Gesetz zur Regulierung und Werkverträgen und Leiharbeit oder für mehr Minijobs. Es scheint, als würden einige Vertreterinnen und Vertreter neoliberaler Ansätze die hohe Zahl Geflüchteter nutzen, um ihre alten, gescheiterten Rezepte und Forderungen wieder auf die Tagesordnung zu bringen. Deshalb:

Mythos 7: Der Mindestlohn muss wegen der Flüchtlingssituation abgesenkt oder ausgesetzt werden, mindestens für die Flüchtlinge um sie besser zu integrieren

Realität: So könnten Geflüchtete von Arbeitgebern als "Billig-Arbeitskräfte" missbraucht und gegen andere Beschäftigte ausgespielt werden. Eine klare Diskriminierung. Das fördert keinesfalls die Integration der Flüchtlinge, sondern schürt Unfrieden bei allen Beschäftigten.

Im Detail: Der Mindestlohn soll die Existenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer absichern und ist unabdingbar – egal, woher die Beschäftigten kommen, die in Deutschland arbeiten. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell machte ganz klar: "Selbst mangelnde Sprachkenntnisse dürfen kein Vorwand dafür sein, Menschen zu Dumpinglöhnen zu beschäftigen. Hier geht es nicht um Luxus-Löhne, sondern um die Sicherung der Existenz. Wer Absenkungen oder Ausnahmen für Flüchtlinge fordert, trägt nicht zur Integration, sondern zur Diskriminierung bei und schürt Unfrieden bei allen Beschäftigten." Wenn Flüchtlinge ohne Mindestlohn für Arbeitgeber "billigere" Arbeitskräfte sind, als Beschäftigte, die bereits hier leben, können Arbeitgeber Geflüchtete und andere Beschäftigte gegeneinander ausspielen.

Der DGB setzt sich ohnehin für die Abschaffung der bereits bestehenden Ausnahmen beim Mindestlohn, etwa für Langzeitarbeitlose, ein. Weitere Ausnahmen darf es nicht geben, das verstieße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch "Kombilöhne", die von einigen jetzt wieder ins Spiel gebracht werden, sollte es nicht geben. Das käme einer Subventionierung der Niedriglöhne von Arbeitgebern durch den Steuerzahler gleich, wobei nicht Existenz sichernde Löhne mit "Hartz IV" aufgestockt werden müssen.

Der DGB will gute Arbeit auch für Asylsuchende. Je mehr Flüchtlinge auf den Arbeitsmarkt kommen, die ihre Rechte noch nicht gut kennen, umso nötiger sind engmaschige Kontrollen, um schwarze Schafe unter den Arbeitgebern aufzuspüren, die diese Unwissenheit ausnutzen. Doch der Zoll ist personell seit Jahren unterbesetzt. Das rächt sich jetzt. Eine "Linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik" kann aber nicht die Lösung sein: Natürlich müssen ausreichend Beamte zur Verfügung stehen, um die Flüchtlinge zu registrieren. Dafür aber Hunderte Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit von den nötigen Mindestlohnkontrollen abzuziehen, ist kontraproduktiv und kommt einer Einladung an eben die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern gleich, die den Mindestlohn zu umgehen versuchen.

Auch Forderungen, den Mindestlohn angesichts der Flüchtlingssituation nicht zu erhöhen, gegen völlig an der Realität vorbei. Denn der Prozess zur Erhöhung ist klar geregelt: Die Mindestlohnkommission – bestehend aus einem Vorsitzenden, je drei Arbeitnehmer- und ArbeitgebervertreterInnen sowie zwei beratenden WissenschaftlerInnen – muss bis zum 30. Juni 2016 Vorschläge zur Anpassung des Mindestlohns unterbreiten. Angepasst wird der Mindestlohn dann erstmals zum 1. januar 2017. Der Mindestlohn muss mit der übrigen Lohnentwicklung Schritt halten. Das haben Gewerkschaften und Arbeitgeber im Rahmen der Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn so vereinbart. Da die Tarifentwicklung in der letzten Zeit positiv verlaufen ist, muss es zu einer Anhebung des Mindestlohns kommen. Um anerkannte Asylbewerber und auch die einheimischen Langzeitarbeitslosen rasch auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, sind passgenaue Qualifizierungen und psychosoziale Beratungen von Nöten, aber nicht etwa das Einfrieren von Mindestlöhnen.

Fazit: Das Mindestlohn-Gesetz funktioniert prima

Jedes neue Gesetz benötigt eine gewisse Anlaufzeit, bis es überall angekommen ist und funktioniert. Das ist beim Mindestlohn nicht anders. Aber die Erfahrungen aus den europäischen Nachbarländern zeigen es: Die ersten Wogen werden sich glätten, mittelfristig wird die Lohnuntergrenze zur deutschen Normalität zählen.

Doch in der ersten Zeit schilderten manche Beschäftigte an der DGB-Mindestlohnhotline, wie ihre Arbeitgeber sie um den korrekten Mindestlohn betrügen – eine Auswahl:

  • Insbesondere den geringfügig Beschäftigten (bis zu 450 Euro/Monat) werden neue Arbeitsverträge mit kürzeren Arbeitszeiten zur Unterschrift vorgelegt, damit es auf dem Papier so aussieht, als würden die 8,50 Euro pro Stunde eingehalten werden. Doch tatsächlich erwarten viele Chefs die Arbeit im alten, viel zu großen Umfang.
  • Es werden auch Zuschläge oder Trinkgeld auf den Mindestlohn angerechnet.
  • Es werden Bereitschaftsdienste oder Wartezeiten (Taxis), Ladezeiten (LKW-Fahrer) nicht als Arbeitszeit gewertet und bezahlt.
  • Bei Minijobs wird oft nur für die Zeit der Mindestlohn bezahlt, in der tatsächlich gearbeitet wird. So behaupten manche Chefs, es bestünde kein Anspruch auf Geld während Urlaubs- und Krankheitszeiten oder an Feiertagen.

Um diese Umgehungen einzudämmen und den Mindestlohn noch besser durchzusetzen, fordert der DGB flankierend zum Mindestlohngesetz:

  • Ausdehnung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes auch auf das Bäckerei- und Fleischerhandwerk sowie den Einzelhandel, um dort bessere Kontrollen zu gewährleisten.
  • Beweislast für den Nachweis geleisteter Arbeitszeiten umkehren – künftig sollen Arbeitgeber belegen, wieviel ihre Beschäftigten tatsächlich gearbeitet haben.
  • Die Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll um 1600 Stellen – die erst 2019 abgeschlossen sein soll – wird nicht reichen, insbesondere, wenn mit den Flüchtlingen neue Beschäftigungsgruppen auf den Arbeitsmarkt kommen.  Auch der Prüfdienst der Rentenversicherung muss aufgestockt werden.
  • Whistleblower-Schutz für Beschäftigte, die Mindestlohnverstöße ihres Arbeitgebers den Behörden melden.
  • Ein Verbandsklagerecht.

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