Deutscher Gewerkschaftsbund

26.11.2019

Koalition beschließt Grundrente

Die Große Koalition hat sich nach langen Verhandlungen auf eine Grundrente geeinigt. Die Koalition erkennt damit die Lebensleistung von nahezu 1,5 Millionen Menschen an, die jahrzehntelang aus niedrigem Einkommen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Die Umsetzung stellt die Rentenversicherung vor große Herausforderungen.

Ältere Dame schaut skeptisch

DGB/bowie15/123RF.com

DGB begrüßt Einigung

Der DGB begrüßt, dass Union und SPD sich nach langem und zähen Verhandeln auf eine Grundrente geeinigt haben. Die Koalition zeigt damit, dass sie handlungsfähig ist und anerkennt die Lebensleistung von nahezu 1,5 Millionen Beschäftigten, die jahrzehntelang aus niedrigem Einkommen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Die meisten von ihnen sind Frauen. Wer mindestens 0,3 Entgeltpunkte im Jahr erwirtschaftet hat, 35 Jahre Beiträge aus sogenannten Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge wegen Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege) vorweisen kann und als Alleinstehender nicht mehr als 1250 Euro und als Verheirateter nicht mehr als 1950 Euro Einkommen verfügt, soll zukünftig Anspruch auf einen Zuschlag von max. 0,8 Entgeltpunkten haben. Um Grunddrentenbezieher*innen nicht besser zu stellen als Rentner*innen mit in gleicher Höhe erwirtschafteter Rente, wird der Zuschlag um 12,5 Prozent gekürzt; das stärkt das Äquivalenzprinzip.

Gang zum Sozialamt wird in den allermeisten Fällen überflüssig

Die vorgesehene Aufwertung der eigenen Rente durch die Grundrente und der höhere, dynamische Freibetrag beim Wohngeld werden in den allermeisten Fällen den Gang zum Sozialamt überflüssig machen. Damit wird das Solidarprinzip unter Beachtung des Äquivalenzprinzips in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich gestärkt. Aus Sicht des DGB ein großer Erfolg und ein Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die von der Union geforderte Einkommensprüfung benachteiligt verheiratete Frauen und schafft erhebliche Probleme

Auf die von der Union geforderte und durchgesetzte Einkommensprüfung hätte man getrost verzichten können. Hier wäre weniger mehr gewesen – vor allem für verheiratete Frauen. Darüber hinaus ist die Bestimmung des Einkommens nicht trivial, da neben dem zu versteuernden Einkommen auch nicht erklärungspflichtige Einnahmen aus Kapitalerträgen, die der Abgeltungssteuer unterfallen, heranzuziehen sind sowie der steuerfreie Anteil von Renten. Nur wenig tröstlich erscheint es, dass das Verwaltungsverfahren zwischen Deutscher Rentenversicherung und der Finanzverwaltung vollautomatisch ablaufen soll. Die damit verbundenen Aufgaben sind aus Sicht des DGB von der Rentenversicherung nur zu bewältigen, wenn die Koalitionäre sich hier bis Ende dieses Jahres auf pragmatische Lösungen verständigen. Hier gilt: Mehr Söder als Kuban hilft!

Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung unsinnig und kontraproduktiv

Aus Sicht des DGB ist das mit dem Kompromiss einhergehende Ansinnen, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag abzusenken, völlig unsinnig. Gerade jetzt, wo sich eine konjunkturelle Eintrübung abzeichnet, die Zahl der Arbeitslosen im Bereich des SGB III zunimmt und die Bundesagentur für Arbeit neue Aufgaben bei der Weiterbildung und Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern übernehmen muss, ist diese Beitragssenkung absolut kontraproduktiv.

Sobald der Referentenentwurf vorliegt, werden wir die Grundrentenvorschläge einer dezidierteren Bewertung unterziehen.


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