Deutscher Gewerkschaftsbund

02.01.2017
Mindestlohn und Flüchtlinge

DGB warnt vor Mindestlohn-Ausnahmen für Flüchtlinge

Die Bundesregierung will offenbar Abweichungen vom gesetzlichen Mindestlohn für Geflüchtete und Zugewanderte zulassen, die sich nachqualifizieren müssen. DGB-Vorstand Stefan Körzell warnt: Schon jetzt würden Unternehmen "Flüchtlinge, die sich mit ihren Rechten noch nicht auskennen, als billige Arbeitskräfte ausnutzen", sagte er der Süddeutschen Zeitung.

LINK: Süddeutsche Zeitung - Bundesregierung plant Ausnahmen für Flüchtlinge beim Mindestlohn

Handwerker

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"Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten"

 

Weiter sagte Körzell zu den Plänen der Bundesregierung:

Stefan Körzell 20. OBK

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell DGB/Simone M. Neumann

"Der DGB hat die Ausnahmen im Mindestlohngesetz – unter anderem zu bestimmten Praktikantengruppen – von Anfang an kritisiert. Schlimm genug, dass manche Unternehmen gerade Flüchtlinge, die sich mit ihren Rechten noch nicht auskennen, als billige Arbeitskräfte ausnutzen. Nun darf nicht auch noch der Staat ,Lösungen‘ ermöglichen, die unserer Meinung nach nicht durch das Gesetz gedeckt sind, um sogar Flüchtlinge mit Ausbildung vom Mindestlohn auszunehmen. Eine solche mögliche Auslegung durch die Ministerien führt dazu, dass die Einfallstore zur Umgehung des Mindestlohns größer werden und nicht mehr kontrollierbar sind. Wir befürchten, dass klassische Einarbeitungsphasen zu monatelangen betrieblichen Qualifizierungsphasen und die Beschäftigten zu Pflicht-Praktikanten umdeklariert werden: Damit wird der Mindestlohn umgangen.

Das kann Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten sein, die gerne mit der Behauptung ,Ausländer nehmen Deutschen die Arbeitsplätze weg, weil sie billiger zu haben sind‘ Stimmung gegen Flüchtlinge machen. Eine solche Debatte sollte auf jeden Fall verhindert werden.

Im Rahmen des Monitoring zum Anerkennungsgesetz sollte geklärt werden, ob Berufspraxis tatsächlich so entscheidend für die Gleichwertigkeitsfeststellung ist und ob zum Nachholen der Berufspraxis eine Qualifizierungsphase notwendig ist. Die Alternative wäre eine Einarbeitungsphase - Lernen im Prozess der Arbeit. Diese könnte im Rahmen einer Probezeit stattfinden und wäre mindestens mindestlohnpflichtig."


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