Deutscher Gewerkschaftsbund

Dossier Migration

31.12.2009

Migrationspolitik

Ausgeählte Flaggen der Länder dieser Welt

DGB/Simone M. Neumann

Einwanderungs- und Integrationspolitik ist fester Bestandteil der politischen Auseinandersetzung in Deutschland und in Europa. Trotz Zuwanderungsgesetz ist die Debatte nicht abgeschlossen. Umsetzungsverordnungen und Integrationsmaßnahmen fehlen bislang.

Ansprechpartner*innen beim DGB

Thema Migrationspoltik

Volker Roßocha
E-Mail: volker.rossocha@dgb.de
 
Maria.Dimcheva
E-Mail: Maria.Dimcheva@dgb.de

Der DGB hat das Gesetz kritisiert. Es entspricht den Anforderungen an ein modernes Einwanderungs- und Integrationsgesetz nicht. Der Anwerbestopp bleibt erhalten - wie auch die vielfältigen Ausnahmeregelungen (ca. 300.000 Arbeitserlaubnisse pro Jahr).

Die Integrationsangebote sind auf wenige Neuzuwanderergruppen beschränkt. EU-Bürger und bereits in Deutschland lebende MigrantInnen haben keinen Anspruch. Langjährig hier lebende Flüchtlinge und Familienangehörige bleiben auf Sozialleistungen angewiesen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt ihnen verwehrt.

Schlimmer noch: ALGII-EmpfängerInnen haben seit 1. Januar 2005 keinen Anspruch mehr auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.

Logo Migration

Der Bereich Migration & Qualifizierung des DGB Bildungswerks bietet Informationen, Fakten und Daten rund um das Thema Migration und Arbeitswelt: "Wir qualifizieren Menschen, die sich engagieren und etwas bewegen wollen."

Wer in Deutschland leben darf, muss auch für seinen Lebensunterhalt sorgen können. Diese Forderung des DGB wurde ebenfalls abgelehnt. Es kommt bei der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes darauf an, die vorhandenen Regelungen möglichst im Sinne der Betroffenen auszulegen. Mit diesem Ziel arbeitet der DGB in dem vom Bundesinnenminister im Juni 2003 berufenen Zuwanderungsrat mit.

Die Europäische Union gewinnt bei der Einwanderungs- und Integrationspolitik an Bedeutung. Zu allen erforderlichen Themen sind Mindestregelungen auf europäischer Ebene beschlossen oder in Vorbereitung. Sie müssen in nationales Recht umgesetzt werden. DGB und Europäischer Gewerkschaftsbund versuchen gemeinsam Einfluss auf die europäische Gesetzgebung zu nehmen und über die Regelungen und deren Auswirkungen in Deutschland zu informieren.




















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