Als erster Schritt sind nun die mit den beiden Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ geschlossenen Entgelttarifverträge fristgerecht gekündigt. Bei den Manteltarifverträgen wurde die Kündigungsfrist in Absprache mit den beiden Arbeitgeberverbänden verkürzt, so dass auch diese bei Bedarf noch wirksam gekündigt werden können. Ab jetzt geht es in den DGB-Gewerkschaften um die Diskussion der Forderungen und darum zu beschließen, was die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit in der diesjährigen Tarifrunde von der Arbeitgeberseite fordert. Einfluss auf die Forderungen werden auch die Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung haben.