Deutscher Gewerkschaftsbund

24.01.2017

Tarifbindung stärken, Streikrecht kreativ ausbauen

einblick Februar 2017

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell erklärt, warum die Gewerkschaften 2017 selbstbewusst in die Tarifrunde ziehen und von den Arbeitgebern deutlich mehr Engagement für die Tarifbindung erwarten.

Die Tarifrunde 2017 hat begonnen. Die bisher vorliegenden Tarifforderungen der DGB-Gewerkschaften bewegen sich zwischen 4,5 und 6 Prozent (s. Randmeldung). Die Zeichen für eine erfolgreiche Tarifrunde stehen gut: 2017 wird sich laut ExpertInnen der moderate Konjunkturaufschwung fortsetzen. Daher erwarten die Gewerkschaften von der Arbeitgeberseite ein kräftiges Lohnplus, das nicht nur den Beschäftigten nützt, sondern auch die Binnennachfrage in Deutschland stärkt. Zudem könnten unsere europäischen Nachbarn von Lohnsteigerungen durch eine verstärkte Importnachfrage profitieren, stellt das WSI fest.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, Juni 2014

DGB/Simone M. Neumann

Stefan Körzell ist seit 2014 Mitglied im DGB-Bundesvorstand und unter anderem zuständig für Tarifpolitik.

Im vergangenen Jahr haben die DGB-Gewerkschaften Lohn- und Gehaltstarifverträge für rund 10,8 Millionen Beschäftigte abgeschlossen. Fakt ist: Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben verdienen in der Regel mehr als Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Betrieben. Lohntarifverträge stabilisieren die Lohnentwicklung und reduzieren die Ungleichheit. Bei den qualitativen Themen wie zum Beispiel Urlaub gewährleisten Tarifverträge oft bessere Arbeitsbedingungen als es die gesetzlichen Mindeststandards vorsehen.

"Der wirtschaftliche Strukturwandel
erfordert neue
Modelle im Arbeitskampf."

Grundlage für Tarifverhandlungen ist die Tarifautonomie, die in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich festgeschrieben ist. Für die Gewerkschaften ist die Tarifautonomie unverzichtbar. Nur so können Arbeitsbedingungen im Interesse der Beschäftigten gesichert werden. Tarifverträge regeln neben der Entlohnung zudem qualitative Themen wie etwa Urlaub, Arbeitszeit, altersgerechtes Arbeiten, Altersversorgung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Weiterbildung oder Beschäftigungssicherung.

Ausdruck der Tarifautonomie im Grundgesetz ist aber auch das Recht der Gewerkschaften, für ihre Tarifforderungen zu streiken. Dies ist das notwendige Gegengewicht, um dem Arbeitsgeber auf Augenhöhe entgegenzutreten. Tarifverhandlungen ohne das Recht auf Streik wären wie „kollektives Betteln“, stellte das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil von 1980 fest. Trotzdem werden hin und wieder Stimmen laut, die das Streikrecht einschränken wollen. Wir lehnen diese Forderungen nicht nur strikt ab, sondern setzen uns für neue Streikkonzepte ein.

"Vor allem gilt es, die Tarifbindung zu stärken."

Empirische Daten zur Zahl und Dauer von Streiks machen deutlich: Deutschland gehört im EU-Vergleich als auch im Vergleich mit den OECD-Mitgliedsländern zu den streikarmen Ländern. Die Zahl der Streiks in Deutschland steigt zwar, dies ist aber der Dezentralisierung des Tarifsystems, der Tarifflucht der Arbeitgeber und der Zunahme von Haustarifverträgen zuzuschreiben. Die Folgen der Streiks für die Gesamtwirtschaft sind gering, da die Gesamtzahl der beteiligten Beschäftigten niedrig und die Dauer der Streiks kurz ist, wie eine aktuelle Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt.

Der wirtschaftliche Strukturwandel durch Ausgliederungen in Billigfirmen, Privatisierungen etc. verschiebt den Schwerpunkt der Streiks von den Produktions- hin zu den Dienstleistungsbranchen. Dies erfordert auch neue Modelle im Arbeitskampf. Interessant sind dabei etwa europaweit synchronisierte Arbeitskämpfe wie im Fall von Amazon. Das Bundesverfassungsgericht hat Flashmob-Aktionen anerkannt, denn das Streikrecht ist nicht nur auf die traditionell anerkannten Formen wie Streik und Aussperrung beschränkt. Mehr solcher kreativen Ideen sind gefragt.

"Die Folgen der Streiks für die Gesamtwirtschaft sind gering,
da die Gesamtzahl der beteiligten Beschäftigten niedrig und
die Dauer der Streiks kurz ist."

Vor allem gilt es aber auch, die Tarifbindung zu stärken. Dies ist eine der größten Herausforderungen für die Zukunft der Arbeitsbeziehungen. Denn seit Mitte der 90er Jahre sind ein Rückgang der Tarifbindung sowie eine Erosion des Flächentarifvertrags zu verzeichnen. Daran haben auch die Arbeitgeberverbände ihren Anteil, wenn sie Betrieben in Form von OT-Mitgliedschaften erlauben, Mitglied zu werden, ohne sich gleichzeitig an die Tarifverträge zu binden. Verstärkt wurde diese Entwicklung durch die Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010.

Um dieser Situation entgegenzusteuern, sind sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeberverbände gefragt. Jede Seite kann und sollte ihren Beitrag dazu leisten, z.B. durch den Abschluss von Tarifverträgen, insbesondere Branchentarifverträgen, der Verhinderung von OT-Mitgliedschaften und das Erproben neuer Streikkonzepte. Dies stabilisiert das Tarifsystem. Am Ende ist und bleibt ein starkes Tarifsystem eine Frage der Gerechtigkeit.


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