Deutscher Gewerkschaftsbund

19.12.2019
EU-Entsenderichtline

Kein Weihnachtsgeschenk für entsandte Beschäftigte

Buntenbach: Gesetzentwurf des BMAS widerspricht in jetziger Fassung dem EU-Recht

Mit der Umsetzung der Entsenderichtlinie sollte endlich Schluss sein mit Dumpinglöhnen, miesen Arbeitsbedingungen und menschenunwürdigen Unterkünften für entsandte Beschäftigte. Doch der aktuell vorliegende Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Heil gewährleistet dies nicht.

Mehrere LKW in verwischter Szenerie auf der Autobahn

DGB/Karel Joseph Noppe Brooks/123RF.com

Konnten sich mit der neuen EU-Entsenderichtlinie im Juli 2018 entsandte Beschäftigte noch freuen, dass sich ihre Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen deutlich verbessern werden, ist jetzt klar: Diese Freude war nur von kurzer Dauer! Die Bundesregierung hat aktuell einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für entsandte Beschäftigte alles andere als ein vorweihnachtliches Geschenk ist. Im Gegenteil: Er bleibt weit hinter den Erwartungen und in Teilen auch hinter den europäischen Vorgaben zurück.

Fehlanzeige bei höheren Standards und besserer Entlohnung

Die EU-Richtlinie sieht vor allem höhere Standards für Unterkünfte und einen neuen Entlohnungsbegriff vor. Sie schafft zudem neue Möglichkeiten, um die Bindung an die im Einsatzstaat geltenden Tarifverträge zu verbessern. Die Bundesregierung muss die Richtlinie bis zum Sommer 2020 in nationales, deutsches Recht umsetzen und hat dazu jetzt einen ersten Entwurf vorgelegt. Und der greift kurz gesagt viel zu kurz und bleibt teilweise hinter den unionsrechtlichen Vorgaben zurück: Bei Kontrollen und Strafen für Verstöße plant Arbeitsminister Heil sogar Rückschritte, indem er die Kompetenzen des Zolls hinsichtlich tariflicher Mindestentgelte einschränkt. Auch die Möglichkeiten erweiterter Anwendung von Tarifverträgen werden nicht genutzt, so dass eine bessere Tarifbindung und breitere Tarifgeltung ein leeres Versprechen bleibt.

„Es darf nicht sein, dass die europäischen Errungenschaften der neuen Entsenderichtlinie durch eine unionsrechtswidrige Mogelpackung unterlaufen werden. Entsandte Beschäftigte müssen jetzt endlich das bekommen, was ihnen nach EU-Recht zusteht. Das sind neben dem Arbeitslohn zB auch Weihnachtsgeld und Zuschläge wegen Mehrarbeit oder Nachtarbeit“ sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Das, was  allgemeinverbindliche Tarifverträge vorsehen, müssen grundsätzlich auch entsandte Beschäftigte in unserem Land erhalten.

Keine effektive Kontrollen

Auch die Kontrollen durch den Zoll will Bundesarbeitsminister Heil mit dem Gesetzentwurf entwerten und einschränken. Rechtssicherheit gibt es aber nur, wenn auch effektiv kontrolliert und im Fall des Nichteinhaltens sanktioniert wird. „Ein Schutzgesetz ohne Kontrolle und Sanktionen ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen halten und wie angekündigt die entsandten Beschäftigten endlich wirksam  vor Ausbeutung schützen. Das geht nur durch faire Mobilität und gute rechtliche Rahmenbedingungen.  Der DGB hat dazu bereits Vorschläge vorgelegt“, so Buntenbach. „Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung widerspricht dem EU-Recht und bleibt hinter den Forderungen weit zurück. Wenn nicht nachgebessert wird, droht Deutschland zudem ein Vertragsverletzungsverfahren. Das ist nicht nur peinlich, sondern auch unwürdig für Deutschland als eines der großen und reichen EU-Länder“, mahnt die Gewerkschafterin.


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