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Die Regierungskoalition hat sich auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Nach dem Willen der CSU soll es eine Öffnungsklausel für die Länder geben. Dafür ist eine Grundgesetzänderung nötig. Die Zeit drängt.
DGB/Anna Grigorjeva/123RF.com
Wenn die Grundsteuerreform in der vom Koalitionsausschuss beschlossen Form umgesetzt wird, kann jedes Land eine vom Bund abweichende Variante der Grundsteuer erlassen. Die CSU hätte sich dann mit ihrem Vorhaben durchgesetzt. Bayern plant, nur die Grundstücksfläche als Basis für die neue Berechnung heranzuziehen. Der Wert eines Grundstücks soll hier anders als im Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) keine Rolle spielen. Damit wäre es egal, ob die Immobilie in einem kleinen Dorf oder einem angesagten Szene-Stadtteil Münchens liegt. Reichere Eigentümer werden damit vor höheren Abgaben verschont. Neben Bayern hat Sachsen bereits angekündigt, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen.
KritikerInnen befürchten eine Zersplitterung der Grundsteuer: Künftig könne es 16 verschiedene Modelle geben. Auch wenn Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) betont, dass das Bundesgesetz Maßstab für den Finanzausgleich unter den Ländern bleiben werde. Fakt ist: Eine Reform muss kommen, sonst darf die Grundsteuer im kommenden Jahr nicht mehr erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die Berechnung in der jetzigen Form als verfassungswidrig eingestuft und den Gesetzgeber aufgefordert, sie bis Ende des Jahres zu reformieren. Erfolgt das nicht, fällt für viele Städte und Kommunen eine zentrale Einnahmequelle weg. Bundesweit geht es um rund 14,5 Milliarden Euro. Das entspricht mehr als zwölf Prozent der gesamten Steuereinnahmen, die den rund 11 000 Gemeinden zur Verfügung stehen. Vor allem Städte in strukturschwachen Regionen würden darunter leiden. Der Stadt Gelsenkirchen etwa würden 38 Millionen Euro Steuereinnahmen fehlen.
Der DGB kritisiert das Vorhaben. „Die Kuh ist mit dem jetzt verabredeten Kompromiss noch lange nicht vom Eis“, warnt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. „Dem Bundestag eine Grundgesetzänderung und damit eine Zersplitterung des Steuerrechts abzunötigen, um ein Steuersparmodell für die Eigentümer sehr großer Immobilienvermögen durchzusetzen, ist nichts weiter als politische Erpressung“, so DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Es sei nicht ausgemacht, dass die Opposition sich darauf einlässt.
Der DGB fordert zudem, dass die Grundsteuer nicht länger über die Betriebskostenabrechnung auf die MieterInnen abgewälzt werden darf. Sie soll aus dem Katalog der umlegbaren Betriebskosten gestrichen werden. Die Beratungen im Bundestag und Bundesrat werden schwierig. Denn für die Reform ist eine Grundgesetzänderung nötig. Hierbei wird es auf die Stimmen der anderen Parteien – vor allem von Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP – ankommen. Der Showdown steht wohl erst nach der Sommerpause an.