DGB/Simone M. Neumann
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen eingetragene Lebenspartnerschaften beim Ehegattensplitting per Gesetz steuerlich gleichgestellt werden, fordert der DGB. Die Bundesregierung dürfe jetzt keine Zeit verlieren, erklärte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende. Dies sei allerdings nur ein Schritt zu einem gerechteren Einkommensteuerrecht.
Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt nicht unerwartet und ist folgerichtig. Einmal mehr muss die Bundesregierung zum Jagen getragen werden: Sie sollte jetzt keine Zeit mehr verlieren, Lebenspartnerschaften auf der Grundlage der bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute steuerlich gleichzustellen.
Allerdings ist die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften nur ein Schritt zu einem gerechteren Einkommensteuerrecht. Das Ehegattensplitting begünstigt das asymmetrische Partnerschaftsmodell, in dem in der Regel der Mann das Einkommen allein oder hauptsächlich erwirtschaftet und die Frau allenfalls hinzuverdient. Es muss dringend umgebaut werden zugunsten einer individuellen Besteuerung der Partner und Partnerinnen in Ehen und Lebenspartnerschaften."