Das Landesverfassungsgericht in Thüringen hat gestern das Paritätsgesetz für die Wahllisten zur Landtagswahl gekippt. „Mehr Frauen in die Parlamente! Solange die Wählerinnen und Wähler keinen Einfluss auf Listenaufstellungen und die Kandidaturen in den Parteien haben, muss eine gesetzliche Regelung her, die die längst überfällige Parität in der Politik herstellt", sagt DGB-Vize Elke Hannack.
DGB/Simone M. Neumann
"Denn das Gleichstellungsgebot nach Artikel 3 im Grundgesetz ist kein Vorschlag, sondern ein Auftrag! Wie dieser erfüllt werden kann, muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden", so Hannack weiter.