Deutscher Gewerkschaftsbund

17.03.2015

Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder vertagt

Arbeitgeber legen wieder kein Angebot vor

Auch in der dritten Verhandlungsrunde hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) den Gewerkschaften kein Angebot vorgelegt. Insbesondere bei der „Lehrkräfte-Entgeltordnung“ für die rund 200.000 angestellten Lehrkräfte liegen die Vorstellungen der Parteien weit auseinander. Am 28. März wird in Potsdam weiterverhandelt.

Frank Bsirske (ver.di) und Oliver Malchow (GdP)

Nach der gescheiterten Tarifrunde rief ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske die Beschäftigten zu erneuten Warnstreiks auf. Rüdiger Holecek (GdP)

Die Gewerkschaftschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert für die Lehrerinnen und Lehrer eine landesweit einheitliche Eingruppierung. Die Zuordnung der Entgeltgruppen der Angestellten soll dabei denen der beamteten Kolleginnen und Kollegen entsprechen. Die Arbeitgeberseite lehnt diese so genannte Paralleltabelle jedoch weiterhin ab.

Keine Annäherung bei der Altersversorgung

Auch beim Thema Altersvorsorge gab es keine Annäherungen. Die TdL drohte auch in der heutigen Verhandlungsrunde mit Einschnitten in das Leistungsrecht der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Dies würde Kürzungen der Zusatzversorgung bedeuten, was die Gewerkschaften ablehnen.

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ver.di, GEW, GdP und IG BAU wollen zudem ein Plus von 5,5 Prozent beim Entgelt, mindestens aber 175 Euro, eine verbindliche Übernahme der Auszubildenden sowie ein Ende der sachgrundlosen Befristungen. Um den Druck auf die Arbeitgeberseite weiter zu erhöhen, rufen die Gewerkschaften die öffentlichen Beschäftigten der Länder ab 24. März zu Warnstreiks auf.

Tarifergebnis auf Beamtinnen und Beamte übertragen

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern für die anschließende Besoldungsrunde die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Richterinnen und Richter.

Die 4. Verhandlungsrunde wurde für den 28. März 2015 in Potsdam festgesetzt.


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