Erfindet oder provoziert der Chef Kündigungsgründe, um unliebsame Betriebsratsmitglieder loszuwerden, kann das die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen und Entschädigungsansprüche begründen. So ein Urteil des Arbeitsgerichts Gießen.
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Der Fall: Der Arbeitgeber, Betreiber von Senioreneinrichtungen, hatte gemeinsam mit einem Rechtsanwalt ein Strategiekonzept entwickelt, um unliebsame Betriebsratsmitglieder zu entfernen. Eingeschleuste Lockspitzel sollten die Betriebsratsmitglieder in Verruf bringen, Kündigungsgründe provozieren und erfinden. Ein als Zeuge vernommener Detektiv bestätigte den Vorwurf, man habe der stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden einen Verstoß gegen das betriebliche Alkoholverbot untergeschoben, um ihre fristlose Kündigung betreiben zu können.
Zur strategischen Umsetzung habe auch gehört, ihre Kollegin, die Betriebsratsvorsitzende, von zwei weiteren Detektiven durch Beschimpfen und Bespucken zu Tätlichkeiten zu provozieren. Als diese nicht zuschlug, verletzte einer der Detektive den anderen und bezichtigte die Betriebsratsvorsitzende dieser Tätlichkeiten. Die Klage auf Entschädigung hatte Erfolg.
Das Arbeitsgericht: Die strategische Vorgehensweise des Arbeitgebers und seines Rechtsberaters stellt eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Sie werden als Gesamtschuldner zur Zahlung eine Entschädigung von 20 000 Euro an die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende verurteilt.
Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 10. Mai 2019 – 3 Ca 433/17