Deutscher Gewerkschaftsbund

14.12.2020
Evaluation des Mindestlohngesetzes

"Um den Mindestlohn armutsfest zu machen, brauchen wir die Unterstützung des Gesetzgebers"

Nach sechs Jahren steht fest: Der Mindestlohn ist ein großer Erfolg - wirtschaftlich und sozial. Doch an einigen Stellen muss nachjustiert werden, sagt DGB-Chef Reiner Hoffmann: "Wir wissen heute: Der Einstieg bei 8,50 Euro war zu gering." Nötig ist eine Anhebung auf mindestens 12 Euro die Stunde. Außerdem müssen Ausnahmen abgeschafft und Kontrollen massiv verstärkt werden.

DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann

DGB

Zeit online: 12 Euro pro Stunde - Streit um Heils Plan für eine Erhöhung des Mindestlohns

Zum 1.1.2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt, dieses Jahr wurde das Gesetz wie vorgeschrieben evaluiert.

Dazu sagt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann:

„Der Mindestlohn wirkt und hat nicht, wie von vielen Sachverständigen anfangs behauptet, zu steigender Arbeitslosigkeit beigetragen.

Gerade jetzt in der Krise zeigt sich, dass wir eine Stärkung der Binnennachfrage brauchen.

Wichtig sind schärfere Kontrollen, weil es immer noch viel zu viele Arbeitgeber gibt, die den Mindestlohn umgehen. Das ist nichts anderes als Gesetzesbruch. Wir sind doch keine Bananenrepublik, wo Gesetze nicht eingehalten werden und Leute um ihren Lohn betrogen werden.

Es hat sich gezeigt, dass die Ausnahmen vom Mindestlohn, etwa für Langzeitarbeitslose und für Jugendliche unter 18, wirkungslos sind. Deshalb sollten diese Regeln ersatzlos gestrichen werden.

Die Evaluierung zeigt, dass der Mindestlohn ein großer Erfolg war - wirtschaftlich und sozial-, aber dass es auch Bedarfe gibt, wo die Politik nachjustieren muss. Wir wissen heute: Der Einstieg bei 8,50 Euro war zu gering. Um den Mindestlohn armutsfest zumachen, brauchen wir die Unterstützung des Gesetzgebers. Die EU-Kommission hat hierfür ein wichtiges Kriterium identifiziert. Der Mindestlohn sollte 60 Prozent des mittleren Einkommens entsprechen. Das wären für Deutschland mindestens 12 Euro.

Ansonsten sollten die Anhebungen des Mindestlohns weiter durch die Mindestlohnkommission beraten werden und auf Basis der zurückliegenden Tarifabschlüsse erfolgen.

Sinnvoll ist, dabei die allgemeine Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt genauer anzuschauen. So könnte die Attraktivität von Bereichen mit Fachkräftemangel auch über höhere Mindestlöhne gesteigert werden.

Dass Löhne immer auch eine makroökonomische Funktion zur Stabilisierung von Einkommen und damit auch zur Stabilisierung unserer gesamtwirtschaftlichen Lage haben, sollte die Mindestlohnkommission insgesamt stärker berücksichtigen. Bei den aktuellen Anhebungsschritten, die ab Januar 2021 gelten, ist dies gelungen. Die letzte der vereinbarten Stufen kommt im Sommer 2022, wenn die Krise längst vorbei sein dürfte.“


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