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Demokratie darf nicht an Werkstoren oder Behördentüren aufhören – sie muss auch für Beschäftigte im Arbeitsleben gelten. Das ist der zentrale Zweck der Mitbestimmungsgesetze. Was für die Privatwirtschaft das Betriebsverfassungsgesetz, das ist im öffentlichen Dienst eines der insgesamt 17 Personalvertretungs- und Mitbestimmungsgesetze.
Im Mittelpunkt des Personalvertretungsrechts steht die kollektive Interessenvertretung der Beschäftigten in den Dienststellen der öffentlichen Verwaltung. Dabei ist der Status des Beschäftigten unerheblich: Der Personalrat einer Dienststelle ist für alle Kolleginnen und Kollegen zuständig – für die Tarifbeschäftigten ebenso wie für die BeamtInnen, die dort ihren Dienst leisten.
Im Bundespersonalvertretungsgesetz sowie in den Landespersonalvertretungs- oder auch Mitbestimmungsgesetzen für die Landes- und Kommunalebene finden sich die wesentlichen Regelungen zur:
- Wahl, Zusammensetzung und Organisation des Personalrats
- Zusammenarbeit mit Gewerkschaften
- Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Beteiligung der Personalvertretung
Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes setzen sich für eine Weiterentwicklung des Personalvertretungsrechts ein. Ein Ziel des DGB ist es. die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst möglichst an die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes anzulehnen. Insgesamt muss verhindert werden, dass die einschlägigen Vorschriften auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sich weiter auseinander entwickeln.
In unserem Dossier zum Personalvertretungsrecht fassen wir für Sie die Initiativen, Forderungen und Informationen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zusammen.
14.03.2023
DGB/andreypopov/123rf.com
Das WLAN ruckelt, das Mikrofon spinnt, die Kamera funktioniert nicht. Die Teilnahme an einer Videokonferenz kann an den Nerven zehren. Zugleich sind Videokonferenzen äußerst praktisch, das gilt auch für Personalräte. Für die Gremien gibt es in diesem Zusammenhang allerdings einiges zu beachten. Was genau, erklären wir auf Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG).
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23.04.2021
Der Bundestag hat am 22. April 2021 die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) beschlossen. Der DGB und die Mitgliedgewerkschaften des öffentlichen Dienstes bewerten die Novellierung zusammengefasst nicht als Fortschritt. Im Detail gibt es Verbesserungen, gerade mit Blick auf die digitale Transformation wird die Mitbestimmung allerdings an zentraler Stelle eingeschränkt.
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22.03.2021
Entwurf der Bundesregierung stößt im Innenausschuss auf Kritik
Colourbox.de
Der Entwurf der Bundesregierung zur Neufassung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) war heute, am 22.03.2021, Gegenstand einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Auch die Position des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften wurde dabei erneut zur Geltung gebracht.
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16.11.2020
DGB/luminastock/123rf.com
Der 2017 geschlossene Koalitionsvertrag sieht eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vor. Nachdem der DGB im August zu einem ersten Referentenentwurf Stellung genommen hat, legte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Ende Oktober eine überarbeitete Fassung vor. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben dazu eine weitere Stellungnahme abgegeben und sich im Rahmen eines Beteiligungsgesprächs positioniert.
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13.08.2020
DGB/Matej Fiedler
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vorgesehen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat dazu Anfang Juli einen Referentenentwurf vorgelegt, nachdem bereits im Herbst 2019 eine informelle Beteiligung auf der Basis eines Eckpunktepapiers erfolgt war. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben nun auch zum Referentenentwurf ihre Stellungnahme abgegeben.
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20.08.2019
Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Er bekommt dafür ein Mandat auf Zeit. Im Frühjahr 2020 stehen deshalb im Bund und in mehreren Bundesländern Personalratswahlen an. Gewählt wird in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bremen, Berlin – und auf Bundesebene.
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24.06.2020
Colourbox
Die Personalvertretung bekommt ein Mandat auf Zeit und wird regelmäßig neu gewählt. Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sieht dafür einen Vier-Jahres-Turnus vor. Deshalb fanden im Frühjahr 2020 Neuwahlen statt. Diese liefen auch im Schatten der Corona-Pandemie erfolgreich für die DGB-Gewerkschaften. Nur vereinzelt mussten sie verschoben werden. Wir geben einen kurzen Überblick.
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21.12.2015
Unterschiedliche Regelungen in Bund und Ländern
DGB / ver.di
2016 ist ein wichtiges Jahr für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst: In mehreren Bundesländern und im Bund stehen Personalratswahlen an. Gewählt wird in Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und auf Bundesebene. Nicht überall gelten dieselben Regeln.
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01.07.2013
Mit dem Personalvertretungsrecht sollen die Interessen der Beschäftigten gesichert und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes verbessert werden. Die seit Jahren unveränderten Regelungen zur Beschäftigtenvertretung passen längst nicht mehr zur Wirklichkeit in den Dienststellen. Daher fordern der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und der Personalvertretungsgesetze der Länder.