Bei allem Ärger über die jüngsten Steuerskandale im internationalen Fußball: Dass sie öffentlich wurden, zeigt: das Entdeckungsrisiko für Steuerhinterzieher ist erheblich gestiegen. Nun will die Bundesregierung mit einem "Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz" für noch mehr Transparenz sorgen - der DGB-Klartext hat sich den Entwurf angesehen.
ETUC
Uli Hoeneß ist kaum auf freiem Fuß, da geraten schon die nächsten Fußball-Promis in den Verdacht der Steuerhinterziehung. Von Nationalspieler Özil forderte der spanische Fiskus Steuernachzahlungen und Strafen in Höhe von fast drei Millionen Euro. Der mehrfache Weltfußballer Ronaldo soll seine Steuerzahlungen auf Werbeeinnahmen durch Briefkastenfirmen in Steueroasen „optimiert“ haben und nun befürchten, den Behörden könnten weitere „sensible Informationen“ hierzu bekannt werden.
Bei allem berechtigtem Ärger über die gehäuften Meldungen über Steuerhinterzieher und -trickser ist es erfreulich, dass das Entdeckungsrisiko für Steuerstraftaten erheblich gestiegen ist. Allein die von Nordrhein-Westfalen seit 2010 angekauften Steuer-CDs brachten dem Land rund drei und den übrigen Bundesländern weitere vier Milliarden Euro ein. Der Wermutstropfen dabei ist aber, dass die Finanzbeamten immer noch viel zu häufig auf Informanten aus der Finanzbranche, also auf „Kommissar Zufall“ angewiesen sind. Noch zu wenig können sie sich selbst die erforderlichen Einblicke verschaffen.
Dieses Defizit soll nun mit dem „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz“ angegangen werden, dessen Entwurf dieser Tage veröffentlicht wurde. So sollen neben den Steuerpflichtigen insbesondere Banken und andere Finanzdienstleister Informationen über angebahnte Geschäfte mit Gesellschaften im Ausland vorhalten und gegebenenfalls den Finanzbehörden zur Verfügung stellen. Bei Zuwiderhandlung sollen empfindliche Strafen und Schadenersatzansprüche drohen. Damit kann zwar der über Steueroasen organisierte Betrug an der Allgemeinheit nicht von vornherein verhindert, aber im Nachhinein doch deutlich besser nachvollzogen und bewiesen werden.
Grafik: DGB; Daten: M.Meinzer, Steueroase Deutschland, München 2015, S. 21
„Alles gut“ könnte man sagen, wäre da nicht eine merkwürdige Einschränkung, was da laut Gesetzentwurf bisweilen nur als Ausland gelten soll. Ein sehr großer Teil der Informationspflichten soll nämlich nur in Bezug auf Staaten gelten, die nicht Mitglied der EU oder der EFTA sind. Das heißt, dass beispielsweise Geschäftsbeziehungen in die Schweiz, Liechtenstein, Irland, Luxemburg, Zypern oder Malta für die deutsche Finanzverwaltung weiterhin im Dunkeln bleiben sollen. Dabei sind es vor allem auch diese Staaten, die in kaum einer Auflistung der Schattenfinanzplätze fehlen – unabhängig davon, wie Experten eine Steueroase im Einzelnen definieren (siehe Tabelle).
Der DGB hat in seiner Stellungnahme die Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses und die geplante Erweiterung der Informationspflichten begrüßt. Aber wie im Fußball, so müssen auch im Steuerrecht die Abseitsregeln für alle gelten. Sonst droht, dass aus dem Gesetz gegen Steuerumgehung ein Gesetz zur Förderung europäischer Steueroasen wird. Steuerhinterziehung ist grobes Foulspiel, die Bundesregierung muss auch hier endlich die rote Karte zücken.