Die vom Bundeskabinett am 20. Januar 2021 beschlossene Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt auch im öffentlichen Dienst. Sie ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie. Arbeitgeber und Dienstherren werden verpflichtet, soweit möglich, Homeoffice anzubieten. Die bis 15. März geltende Verordnung enthält zudem Vorgaben zur gleichzeitigen Nutzung von Räumen, zur Einschränkung der betriebsbedingten Zusammenkünfte und zur Nutzung des Mund-Nasen-Schutzes.
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Mit der Verordnung sollen Arbeitgeber, Dienstherren aber auch Beschäftigte, angehalten werden, noch intensiver Maßnahmen gegen das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz umzusetzen.
Die wichtigsten Inhalte sind:
Die Verordnung gibt in Bezug auf Homeoffice vor, dass Arbeitgeber und Dienstherren verpflichtet werden, den Beschäftigten bei geeigneten Tätigkeiten das Arbeiten von Zuhause aus zu ermöglichen, wenn keine zwingenden arbeitsbedingten Gründe entgegenstehen. Allerdings enthält die Verordnung keine grundsätzlichen Vorgaben etwa zur Arbeitsausstattung durch Arbeitgeber und Dienstherren, zur Übernahme der zusätzlichen Kosten oder zum Unfallversicherungsschutz. Es fehlt damit an verbindlichen Standards um Beschäftigte in puncto Arbeitssicherheit und Gesundheit zu schützen. Auch schafft die Verordnung kein individuell einklagbares Recht auf Homeoffice. Aus Sicht des DGB müssen die Bedingungen für die Arbeit im Homeoffice dringend verbessert werden. Der zu regelnde Ordnungsrahmen muss Aspekte wie individuelles Recht auf Homeoffice, Stärkung der Mitbestimmung, Regelung zur Einhaltung der Arbeitszeiten und zum Arbeitsschutz, Datenschutz und Unfallversicherungsschutz sowie die Möglichkeiten zur Kommunikation mit Personalräten und Gewerkschaften mitgedacht werden.
Im Bund wird die die Einhaltung der Corona-Arbeitsschutzverordnung durch die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) überwacht. Die Ressorts müssen der UVB bei Bedarf erforderliche Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
FAQs zu Arbeitsschutz und Prävention in Zeiten der Corona-Pandemie der UVB