Deutscher Gewerkschaftsbund

02.02.2021
Arbeitsschutz und COVID-19

Das sagt die Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die vom Bundeskabinett am 20. Januar 2021 beschlossene Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt auch im öffentlichen Dienst. Sie ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie. Arbeitgeber und Dienstherren werden verpflichtet, soweit möglich, Homeoffice anzubieten. Die bis 15. März geltende Verordnung enthält zudem Vorgaben zur gleichzeitigen Nutzung von Räumen, zur Einschränkung der betriebsbedingten Zusammenkünfte und zur Nutzung des Mund-Nasen-Schutzes.

Nahaufnahme von Frau mit Mund-Nasen-Schutz (und blauer Pflegepersonalkleidung)

DGB/123rf.com/imagesource

Mit der Verordnung sollen Arbeitgeber, Dienstherren aber auch Beschäftigte, angehalten werden, noch intensiver Maßnahmen gegen das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz umzusetzen.

Die wichtigsten Inhalte sind:

  • Verpflichtung zur Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Verpflichtung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Kontaktreduktion
  • Verpflichtung zum Angebot von Homeoffice (Ablehnung nur aus zwingenden betriebsbedingten Gründen)
  • Verbindliche Vorgabe von 10 m² Mindestfläche pro Person bei gleichzeitiger Nutzung eines Raumes durch mehrere Personen, soweit die Tätigkeit es erlaubt
  • Einteilung von Arbeitsgruppen in Arbeitsstätten mit mehr als 10 Beschäftigten
  • Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) ist durch den Arbeitgeber und Dienstherren zur Verfügung zu stellen. Beschäftigte sind angehalten, diesen zu tragen, wenn etwa der Mindestabstand oder die Höchstraumbelegung nicht eingehalten werden kann oder bei erhöhtem Aerosolausstoß.
Wird auch das Homeoffice geregelt?

Die Verordnung gibt in Bezug auf Homeoffice vor, dass Arbeitgeber und Dienstherren verpflichtet werden, den Beschäftigten bei geeigneten Tätigkeiten das Arbeiten von Zuhause aus zu ermöglichen, wenn keine zwingenden arbeitsbedingten Gründe entgegenstehen. Allerdings enthält die Verordnung keine grundsätzlichen Vorgaben etwa zur Arbeitsausstattung durch Arbeitgeber und Dienstherren, zur Übernahme der zusätzlichen Kosten oder zum Unfallversicherungsschutz. Es fehlt damit an verbindlichen Standards um Beschäftigte in puncto Arbeitssicherheit und Gesundheit zu schützen. Auch schafft die Verordnung kein individuell einklagbares Recht auf Homeoffice. Aus Sicht des DGB müssen die Bedingungen für die Arbeit im Homeoffice dringend verbessert werden. Der zu regelnde Ordnungsrahmen muss Aspekte wie individuelles Recht auf Homeoffice, Stärkung der Mitbestimmung, Regelung zur Einhaltung der Arbeitszeiten und zum Arbeitsschutz, Datenschutz und Unfallversicherungsschutz sowie die Möglichkeiten zur Kommunikation mit Personalräten und Gewerkschaften mitgedacht werden.

Im Bund wird die die Einhaltung der Corona-Arbeitsschutzverordnung durch die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) überwacht. Die Ressorts müssen der UVB bei Bedarf erforderliche Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

FAQs zu Arbeitsschutz und Prävention in Zeiten der Corona-Pandemie der UVB


Nach oben

Finde deine Gewerkschaft

Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter halten Fahnen hoch: Grafik
DGB
Rechtsschutz, tarifliche Leistungen wie mehr Urlaubstage und Weihnachtsgeld, Unterstützung bei Tarifkonflikten und Weiterbildung – dies sind 4 von 8 guten Gründen Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft zu werden.
weiterlesen …

Der DGB-Tarifticker

Ge­werk­schaf­ten: Ak­tu­el­le Ta­rif­ver­hand­lun­gen und Streiks
Gewerkschafter*innen auf Demonstration für besseren Tarif
DGB/Hans-Christian Plambeck
Aktuelle Meldungen zu Tarifverhandlungen, Tariferfolgen und Streiks der acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
weiterlesen …

RSS-Feeds

RSS-Feeds: Un­se­re In­hal­te – schnell und ak­tu­ell
RSS-Feed-Symbol im Hintergrund, im Vordergrund eine Frau, die auf ihr Handy schaut
DGB
Der DGB-Bundesvorstand bietet seine aktuellen Meldungen, Pressemitteilungen, Tarifmeldungen der DGB-Gewerkschaften sowie die Inhalte des DGB-Infoservices einblick auch als RSS-Feeds.
weiterlesen …

Direkt zu deiner Gewerkschaft

Zu den DGB-Gewerkschaften

DGB