Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 145 - 31.08.2010

Beamtenversorgung: Nicht mit Neid-Debatte die Realität vernebeln

„Obwohl die Fakten auf dem Tisch liegen, sind Beamte offenbar immer wieder gut für Neid-Debatten, die von Nichtwissen geprägt sind“, kritisierte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am Dienstag die Debatte um die Beamtenversorgung.

„BeamtInnen werden nicht geschont. Die Rentenreformen der letzten Jahre sind regelmäßig auf die Beamtenpensionen übertragen worden. Seit 2002 werden die Pensionen schrittweise auf 71,75 Prozent abgesenkt, ohne dass diese Entwicklung zur Kenntnis genommen wird. Außerdem ist im Bund und in einer Reihe von Ländern die ‚Pensionierung mit 67’ analog zur Rente mit 67 bereits beschlossen oder in Planung“, sagte Sehrbrock. „Beides – die Rente und die Pension mit 67 – lehnen wir ab.“ Sehrbrock zeigte sich schockiert über das Nichtwissen einiger Bundestagsabgeordneter. „Die Fakten sollte man schon kennen, wenn man sich lautstark zu Wort meldet.“

Auch die Forderung aus der Wissenschaft nach einem Pensionseintritt, der der längeren Lebenserwartung von Akademikern gerecht werde, zeuge von ungesundem Nichtwissen über die Beamtinnen und Beamten in Deutschland. „Das Gros der Beamten ist im mittleren und gehobenen Dienst tätig. Wir reden über Menschen, die im Polizei- und Justizvollzugsdienst, bei der Feuerwehr, in der öffentlichen Verwaltung und im Grund-, Real- und Hauptschulbereich arbeiten und mitnichten im höheren Dienst“, erläuterte Ingrid Sehrbrock. Doch gerade der Höchstversorgungssatz eines Beamten im höheren Dienst wird bei den Vergleichen mit der Rente gerne herangezogen. „Dieser Vergleich ist zwar medienwirksam, aber total schief“, unterstrich Sehrbrock, „denn die unterschiedlichen Bildungs- und Einkommensgruppen werden überhaupt nicht berücksichtigt.“

Ein Vergleich müsste vielmehr zwischen Beamten und Angestellten mit ähnlichen Aufgaben und vergleichbarer Verantwortung stattfinden. „Unterschiede bei den Bildungsabschlüssen führen zu Unterschieden beim Einkommen und wirken sich automatisch auf die Höhe der Renten- bzw. Versorgungsansprüche aus. Dass im Durchschnitt Pensionen höher sind als Renten, ist auch darin begründet, dass bei der Rente der Durchschnitt der gesamten sozialversicherungspflichtigen Bevölkerung zu Grunde gelegt wird.“

Es werde auch verkannt, dass viele BeamtInnen im höheren Dienst den Höchstversorgungssatz nicht mehr erreichen. Wegen der langen Ausbildungs- und Studienzeiten oder Berufstätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes werden sie oft erst spät ins Beamtenverhältnis berufen und kommen nicht auf 40 Dienstjahre, die für den Höchstversorgungssatz notwendig sind.


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