Deutscher Gewerkschaftsbund

24.10.2019
Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren

Thüringen beschließt stärkere Mitbestimmung von Senioren

Am 18. Oktober 2019 wurde das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) im Thüringer Landtag beschlossen. Seniorinnen und Senioren sollen sich bei wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entscheidungen so mehr einbringen können und zu einem besseren Zusammenleben der Generationen beitragen. Eine Bewertung des DGB.

Familie mit mehreren Generationen lacht in die Kamera

DGB/Mark Bowden/123rf.com

Gesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück

Der DGB hatte sich von Anfang an in die Debatte um das Gesetz mit eingebracht. Allerdings bleibt das Gesetz hinter den Erwartungen der Gewerkschaften zurück. So bewerten es Peter Hintermeier, Vorsitzender der DGB-Senioren in Thüringen, und Sandro Witt, für Seniorenpolitik zuständiges Vorstandsmitglied im DGB-Bezirk Hessen-Thüringen. Trotz einzelner Verbesserungen bleiben die Mitbestimmungsrechte zu ungenau, so der DGB.

Was ändert sich auf kommunaler Ebene?

Gut ist, dass in Städten mit mindestens 10.000 Einwohnern ein Seniorenbeirat und ein Seniorenbeauftragter oder eine Seniorenbeauftragte gewählt werden müssen. In Städten mit weniger als 10.000 Einwohner bleibt diese wichtige Einrichtung allerdings freiwillig. Der DGB hätte sich dafür eine deutlichere Ausweitung auch auf Gebietskörperschaften wie kleinere Städte und Gemeinden gewünscht.

Was ändert sich auf Landesebene?

Auf der zentralen Landesebene gibt es weiterhin einen Landesseniorenrat, der die Landesregierung zu seniorenpolitischen Themen berät und unterstützt. Die Seniorenbeauftragten sind per Gesetz Mitglied. Bis zu 10 weitere Mitglieder wählt die Mitgliederversammlung in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium. Der DGB bedauert, dass Vertreterinnen und Vertreter von DGB und Beamtenbund nicht automatisch Mitglieder des Seniorenrates werden. Der DGB sieht das kritisch, denn die Bündelung von Interessen ist auch bei den Senioren wichtig und notwendig. Als sehr große seniorenpolitische Organisation kann der DGB in diesem Politikfeld wirklich etwas beitragen.

Gewerkschaften wollen Einfluss vergrößern

Das Gesetz bringt einige Verbesserungen und sieht eine Überprüfung im Jahr 2023 vor. Der DGB kündigte an seinen Einfluss geltend zu machen - sowohl der Mitwirkung in den Beiräten wie auch bei den Vorschlägen für die Beauftragten. Das ist jedoch abhängig von den politischen Konstellationen vor Ort: Starke Gewerkschaftsstrukturen in der Seniorenpolitik bedeuten auch starken Einfluss. Auf Landesebene wird der DGB seinen Vorschlag für den Landesseniorenrat vorlegen.

Bis zur Evaluierung 2023 will sich der DGB gemeinsam mit seinen Gewerkschaften in der Seniorenpolitik in Thüringen noch besser aufstellen. So sollen für die Landtagswahlen 2024 weitere gewerkschaftliche Vertreterinnen und Vertreter in den Beiräten gewonnen und qualifiziert werden, um den gewerkschaftlichen Einfluss in der Seniorenpolitik zu vergrößern.


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