Deutscher Gewerkschaftsbund

30.01.2020
Arbeit und Gesundheit in Europa

Arbeitsschutz: Soziales Europa geht nur mit sicherer und gesunder Arbeit

DGB fordert neue Richtlinien für Arbeitsstätten, Bildschirmarbeit und zum Schutz vor psychischen Belastungen

Die EU-Kommission hat die Stärkung der sozialen Dimension Europas verkündet. Nun muss die Verbesserung von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit ganz oben auf der Agenda stehen, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund. Auf die vage Ankündigung der EU müssen wirkungsvolle und verpflichtende Maßnahmen zum Arbeitsschutz folgen - etwa beim Kampf gegen Krebs.

Frau, unglücklich, in Bürosituation

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Mitte Januar hat die neue EU-Kommission eine wichtige Mitteilung herausgebracht. Sie trägt den Titel „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ (COM(2020) 14 final). Darin gibt die Kommission eine Übersicht über die in diesem und nächsten Jahr geplanten Vorhaben, die sich im weitesten Sinne unter dem Begriff „Soziales Europa“ subsumieren lassen. Für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sind dabei zwei angekündigte Vorhaben von besonderer Relevanz:

  • eine neue EU-Strategie zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten, die sowohl alte Risiken wie krebserregende Gefahrstoffe, als auch neue Risiken adressiert
  • der Kampf gegen Krebs

DGB fordert neue Richtlinien zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz

Der strategische Rahmen läuft Ende dieses Jahres aus. Er bildet stets die Grundlage für sämtliche Aktivitäten und die Schwerpunkte der EU-Kommission im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Deutschland hat im zweiten Halbjahr die EU-Ratspräsidentschaft inne und muss sich als Impulsgeber und Motor für die Erarbeitung einer neuen Strategie verstehen. Aus Sicht des DGB müssen nicht nur die Arbeitsstätten- und Bildschirmrichtlinie überarbeitet werden, sondern neue Richtlinien zur Prävention von psychischen Fehlbelastungen und Muskel-Skelett-Belastungen verabschiedet werden. Nur durch verpflichtende Regelungen können die Beschäftigten vor psychischen und psychosomatischen Erkrankungen geschützt werden!

Einsatz krebserregender Stoffe muss deutlich reduziert werden

Gleiches gilt für den Kampf gegen Krebs! Jedes Jahr sterben 100.000 Menschen in der EU, weil sie bei der Arbeit krebserregenden Stoffen ausgesetzt waren. Allein auf Deutschland entfallen über 17.000 Todesfälle. Die EU-Kommission muss daher für mindestens 50 krebserregende Stoffe verbindliche Grenzwerte festlegen und darauf hinwirken, dass der Einsatz krebserregender Stoffe deutlich reduziert wird.

Mitteilung der Kommission "Communication and Annex on a Strong Social Europe for Just Transitions"


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