Sie sind jederzeit verfügbar, jeder kann sie anheuern: Das Heer der Klickarbeiter im Internet wächst. Die Hans-Böckler-Stiftung hat die Arbeitsbedingungen in einer empirischen Studie untersucht – und dabei Auswüchse wie Überwachung per Tastatur oder Stundenlöhne von drei Euro gefunden. Das ist nicht akzeptabel, sagt DGB-Chef Reiner Hoffmann: „Wir brauchen passende Spielregeln für diesen Arbeitsmarkt“.
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Der nächste Job ist nur einen Mausklick entfernt: Marktplätze und Plattformen im Internet machen es Freiberuflern leicht, mit Auftraggebern Kontakt aufzunehmen und kleinere oder größere Aufgaben zu erledigen, zeitlich flexibel und räumlich unabhängig. Die Hans-Böckler-Stiftung hat nun untersucht, wer diese Crowdworder sind und zu welchen Bedingungen sie arbeiten. Ein Ergebnis: Oft snd sie gut ausgebildet, viele nutzen die Jobs im Internet, um sich etwas dazu zu verdienen. Gut ein Fünftel der Befragten verdient damit seinen Lebensunterhalt, zum Beispiel als Programmierer oder Designer.
Allerdings: Viele der Jobs sind schlecht bezahlt, im Schnitt verdienen hauptberufliche Crowdworker gerade einmal 1.500 Euro im Monat. Es gibt weder feste Arbeitszeiten noch Urlaubsanspruch oder Kündigungsschutz; manche Crowdworker arbeiten 80 Stunden in der Woche. Und auch wenn sich die Mehrheit nicht ausgebeutet fühlt und das flexible Arbeiten schätzt: Die meisten sind mit ihrem Arbeitsumfeld nicht zufrieden, viele wünschen sich mehr Mitbestimmung und eine Interessenvertretung.
Für DGB-Chef Reiner Hoffmann liefert die Studie wichtige Hinweise darauf, wie die Bedingungen in der digitalen Arbeitswelt gestaltet werden müssen: „Der Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Betriebsbegriff muss neu diskutiert und definiert werden. Wir brauchen mehr Mitbestimmungsrechte und Möglichkeiten bei den vernetzten Formen der Arbeitsorganisation. Für Plattform-Arbeiten im Netz sollten Mindesthonorare und arbeitspolitische Standards eingerichtet werden.“
Außerdem sei unser Sozialversicherungssystem nicht auf diese neue Form der Arbeit angelegt: „Hier besteht eine Schutzlücke. Wir müssen überlegen, wie wir die Crowdworker in die Sozialversicherung einbeziehen und die Plattformbetreiber und die Auftraggeber an den Kosten beteiligen können.“
Mehr Infos und die komplette Studie zum Download gibt es bei der Hans-Böckler-Stiftung: Crowd Worker in Deutschland