Mitte November veröffentlichte das Bundesministerium des Innern (BMI) den Gesundheitsförderungsbericht 2016 der unmittelbaren Bundesverwaltung und damit neue Zahlen zum Krankenstand. Demnach waren die Bediensteten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden im Durchschnitt an 20,77 Arbeitstagen krank oder in Rehabilitationsmaßnahmen. Dies ist ein weiterer Anstieg gegenüber den Vorjahren – 2015 waren es 20,25, im Jahr 2014 noch 19,25 krankheitsbedingte Fehltage. Tendenz weiter steigend.
DGB/Oleg Dudko/123rf.com
Der neuerliche Negativrekord sei insbesondere auf einen Anstieg der Langzeiterkrankungen von mehr als 30 Tagen zurückzuführen. Längere Erkrankungen zwischen vier und 30 Tagen seien dagegen leicht gesunken, machen aber mit knapp 45 Prozent noch immer den Löwenanteil aus. Bei Kurzzeiterkrankungen sei wiederum ein leichter Anstieg zu beobachten, allerdings bilden sie den geringsten Anteil der Abwesenheiten.
BMI/Gesundheitsförderungsbericht 2016
Zu den Ursachen für die Entwicklung der Fehltage aber auch den erheblichen Unterschieden innerhalb und zwischen den Behörden liefert der Bericht wenig Konkretes. Das BMI betont, dass krankheitsbedingte Abwesenheiten einer Vielzahl von Einflussgrößen unterliegen und die Abwesenheitsquote für sich allein betrachtet nur einen geringen Aussagewert habe. Entscheidend sei die Einbindung der vorliegenden Analyse in ein ganzheitliches Konzept des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Und das – betont das Ministerium – liege nun mal in Verantwortung der einzelnen Behörden. Die quantitative Erhebung der Abwesenheitszeiten ergänze nur den Blick und trage zu einer qualitativen Bewertung von arbeitsbedingten Einflüssen auf die Gesundheit bei. Heißt im Klartext: Wir erfassen zwar alle Daten, die Ursachen muss aber schon jeder selber suchen und bekämpfen.
Ein Blick auf die Krankenstände in den verschiedenen Behörden lässt jedoch vermuten, dass die Gestaltung gesunder Arbeit einen unterschiedlichen Stellenwert besitzt. Die Fehlzeiten variieren zwischen 12,73 Tagen im Auswärtigem Amt und 25,24 Tagen bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. „Der erneute Negativrekord bei den Fehlzeiten macht deutlich, dass der bisherige Ansatz nicht der richtige ist. Solange wir nur Statistiken führen, die krankmachenden Faktoren aber ausblenden oder die Verantwortlichkeiten abschieben, solange werden alle Maßnahmen für gesunde Arbeit ins Leere laufen,“ kommentiert Elke Hannack, stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende, den aktuellen Bericht.
Der DGB sieht daher neben einer erforderlichen ressortübergreifenden Ursachenermittlung auch die Stärkung der Verantwortung und Steuerung des BGM an zentraler Stelle als zielführend an, wenngleich die Umsetzung von BGM-Prozessen weiterhin in den Behörden bleiben könnte. Gesunde Arbeitsbedingungen dürfen aber nicht abhängig vom Haushalt und Willen der einzelnen Behörde sein.
An Ansätzen, Ideen und Handreichungen wie man gesunde Arbeit sicherstellt, mangelt es dabei nicht. Der Gesundheitsförderungsbericht umfasst auch diesmal ein sogenanntes Schwerpunktpapier, welches die 2013 vorgelegten „Eckpunkte für ein Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ ergänzt. Das aktuelle Schwerpunktpapier widmet sich den Zielen und Strukturen im BGM und zeigt auf, wie Ziele definiert und Strukturen für einen „wirksamen BGM-Prozess“ geschaffen werden können.
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