Deutscher Gewerkschaftsbund

17.04.2019
Langzeitarbeitslose

Teilhabechancengesetz: Das müssen Betriebsräte wissen

Das Teilhabechancengesetz soll dazu beitragen, dass langzeitarbeitslose Menschen wieder einen Zugang in den regulären Arbeitsmarkt finden können. Unser Ratgeber erklärt, was Betriebs- und Personalräte über das Gesetz wissen müssen und was sie tun können, um Langzeitarbeitslose im Betrieb oder in der Verwaltung zu integrieren.

Tischler in einer Werkstatt an einer großen Maschine; schiebt Holzplatte entlang der Maschine

Colourbox.de

Ratgeber erklärt neue Instrumente des Teilhabechancengesetzes

Das Teilhabechancengesetz sieht zwei neue Instrumente vor:  "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" und "Teilhabe am Arbeitsmarkt".

"Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" "Teilhabe am Arbeitsmarkt"
  • 2 Jahre Förderung
  • 75% Lohnkostenzuschuss im 1. Jahr
  • 50% Lohnkostenzuschuss im 2. Jahr
  • Begleitende Betreuung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • bei mind. 2 Jahren Arbeitslosigkeit
  • 5 Jahre Förderung
  • 100% Lohnkostenzuschuss innerhalb der ersten 2 Jahre
  • Begleitende Betreuung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • in der Regel bei 6 Jahren ALG II Bezug
Instrumente nach dem Teilhabechancengesetz

Außerdem gibt der Ratgeber Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Teilhabechancengesetz, die für Betriebsräte und Personalräte relevant sind:

  • Was sehen die konkreten Regelungen vor?
  • Was tun, wenn es mal "hakt"?
  • Warum sollten sich Betriebe für langzeitarbeitslose Menschen öffnen?
  • Wie kann der Wiedereinstieg von Betroffenen in den Arbeitsmarkt gelingen?
  • Was kann ich als Betriebsrat tun?

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