Das Teilhabechancengesetz soll dazu beitragen, dass langzeitarbeitslose Menschen wieder einen Zugang in den regulären Arbeitsmarkt finden können. Unser Ratgeber erklärt, was Betriebs- und Personalräte über das Gesetz wissen müssen und was sie tun können, um Langzeitarbeitslose im Betrieb oder in der Verwaltung zu integrieren.
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Das Teilhabechancengesetz sieht zwei neue Instrumente vor: "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" und "Teilhabe am Arbeitsmarkt".
"Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" | "Teilhabe am Arbeitsmarkt" |
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Instrumente nach dem Teilhabechancengesetz |
Außerdem gibt der Ratgeber Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Teilhabechancengesetz, die für Betriebsräte und Personalräte relevant sind:
– INFORMATIONEN FÜR BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE –