Deutscher Gewerkschaftsbund

05.11.2013

Vorstandsgehälter in DAX-Unternehmen: 53mal so hoch wie der Durchschnitt

Eine Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung zeigt: Vorstandsmitglieder in Dax-30-Unternehmen verdienten 2011 im Mittel 53mal so viel wie durchschnittliche Beschäftigte in ihrer Firma. Mit Leistung oder Verantwortung habe das nicht mehr viel zu tun, sagt DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel. Managervergütungen müssten an den Unternehmenserfolg und an die Arbeitnehmereinkommen gekoppelt werden.

Dietmar Hexel, DGB-Bundesvorstandsmitglied

„Vorstandsvergütungen, die das 53fache eines qualifizierten Arbeitnehmers überschreiten, haben mit Leistung oder Verantwortung nicht mehr viel zu tun. Das sind Statussymbole geworden. In den letzten Jahren wurde aus der Todsünde Gier eine Managertugend gemacht. Wer eine Million pro Jahr verdient, bekommt 2.100 Euro netto – pro Tag! Das ist mehr als eine Krankenschwester im Schichtdienst im ganzen Monat erhält. Es ist nicht der Zweck von Unternehmen, Eigentümer oder Manager reich zu machen.

Ein Betriebsergebnis ist stets ein Erfolg der gesamten Belegschaft als Leistungsgemeinschaft, nicht das einzelner Manager. Aufsichtsräte müssen deshalb dafür sorgen, dass die Kirche im Dorf bleibt und jedes Jahr eine Höchstgrenze beschließen. Auch die Pensionszusagen müssen dabei berücksichtigt werden. Die Kodex-Kommission hat dazu richtige Vorschläge gemacht und ein transparentes Berichtsverfahren für alle Unternehmen vorgeschlagen.

Das ehrlichste und gerechteste ist, Managervergütungen an den Unternehmenserfolg und an die Arbeitnehmereinkommen zu koppeln. Mit so einem atmenden Deckel könnte jeder leben. Das Verhältnis von Vorstandsvergütungen zu Personalaufwand muss spezifisch für jedes Unternehmen von dessen Aufsichtsrat beschlossen werden.“

Hintergrund
Deutscher Coporate Governance Codex

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Die Hans-Böckler-Stiftung untersuchte für das Jahr 2011 die Einkommensunterschiede – die sogenannte Pay-Ratio – in deutschen Großunternehmen. Die Studie berücksichtigte die Vorstandsvorsitzenden und alle Mitglieder in den Unternehmensvorständen. Dabei wurde auf Basis der Geschäftsberichte berechnet, um wie viel das durchschnittliche Einkommen der Spitzenmanager das durchschnittliche Gehalt im Unternehmen übertraf.

Das Ergebnis: Im Mittel verdiente ein Vorstandsmitglied rund 53-mal so viel wie ein durchschnittlicher Beschäftigter. In 19 der 25 Unternehmen, die 2005 und 2008 im Dax 30 notiert waren, nahm die Ungleichheit in diesen drei Jahren teilweise kräftig zu.

Die Zahlen sind eine wichtige Orientierungslinie für Aufsichtsräte. Experten gehen davon aus, dass eine konsequentere Anbindung der Managersaläre an die Bezahlung im Unternehmen ein wirksames Mittel gegen überzogene Gehaltssprünge an der Spitze ist. So empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex seit diesem Jahr, die Unternehmenskontrolleure sollten "das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen".

Die Hans-Böckler-Stiftung hält es für sinnvoll, dass Aufsichtsräte künftig Obergrenzen für die Vergütungsunterschiede zwischen Vorständen und übriger Belegschaft in ihrem Unternehmen verbindlich setzen und diese auch veröffentlichen.

Dafür hat der Deutsche Gewerkschaftsbund bereits ein Konzept ausgearbeitet: Der Aufsichtsrat soll jedes Jahr festlegen, welche Relation die Gesamtvergütung der Manager, einschließlich Pensionen und Nebenleistungen, im Vergleich zum durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen im Unternehmen maximal erreichen darf.

Mehr Infos auf boeckler.de
Der Deutsche Corporate Governance Kodex

 


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Unternehmensführung: Zehn Jahre Corporate Governance in Deutschland

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Er sollte das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Kapitalgesellschaften fördern, Unternehmenskrisen vorbeugen und für Transparenz sorgen: Im Februar 2002 wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) verabschiedet. Doch der DGB erwartet mehr von Corporate Governance. Gute Führung muss sich auch an sozialen, ökologischen und ökonomischen Zielen ausrichten. DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel blickt auf zehn Jahre DCGK.


DGB-Stellungnahme zur Beschlussfassung über die Vorstandsvergütung

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Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Schweizer „Abzocker- Initiative“ hat sich die Regierungskoalition dafür ausgesprochen, die Kompetenzen der Hauptversammlung bei der Festlegung der Vorstandsvergütung börsennotierter Unternehmen zu erweitern. Der DGB bekräftigt seine kritische Position gegenüber den aktuellen Plänen der Bundesregierung.


DGB-Stellungnahme zu den aktuellen Plänen der Koalition, zwingend die Hauptversammlung mit der Beschlussfassung über die Vorstandsvergütung zu befassen

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Die Regierungskoalition plant die Kompetenzen der Hauptversammlung bei der Festlegung der Vorstandsvergütung börsennotierter Unternehmen zu erweitern. Der DGB kritisiert dies unter anderem, weil das Letztentscheidungsrecht über die Vorstandstandsvergütung vom Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung verlagert würde. Das Machtgleichgewicht zwischen AktionärInnen, Aufsichtsrat sowie Vorstand würde sich einseitig zu Gunsten der AktionärInnen verschieben.