Mit einer Änderung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) sollen die Berufserfahrungen von BachelorabsolventInnen für eine Einstellung in den höheren Dienst anerkennungsfähig werden. Damit soll eine Festlegung des Koalitionsertrages umgesetzt werden. Der DGB kritisiert, dass die Ziele des Koalitionsvetrages nur halbherzig umgesetzt werden sollen. Nach Ansicht des DGB müssen Berufsverläufe innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes gleichbehandelt werden. Der DGB fordert daher in dieser Stellungnahme, BachelorabsolventInnen mit der im Entwurf genannten Erfahrung in das Endamt des gehobenen Dienstes einzustellen, sofern dies „nach dem individuellen fiktiven Werdegang erreichbar“ wäre. Der weitere Aufstieg hätte dann über die allgemeinen Regeln zu erfolgen.