Ab fünf Beschäftigten im Betrieb wird ein Betriebsrat gewählt. So schreibt es das Betriebsverfassungsgesetz vor. Das heißt für kleine Handwerksbetriebe: Auch hier haben die Handwerkerinnen und Handwerker das Recht auf eine gewählte Interessenvertretung. Was Betriebsräte in Handwerksbetrieben durchsetzen können und was bei der Betriebsratswahl zu beachten ist, erklärt das DGB-akut "Betriebsratswahlen im Handwerk".