Deutscher Gewerkschaftsbund

07.03.2014
Ratgeber

Betriebsratswahlen im Handwerk

Betriebsratswahlen im Handwerk (PDF, 1 MB)

Ab fünf Beschäftigten im Betrieb wird ein Betriebsrat gewählt. So schreibt es das Betriebsverfassungsgesetz vor. Das heißt für kleine Handwerksbetriebe: Auch hier haben die Handwerkerinnen und Handwerker das Recht auf eine gewählte Interessenvertretung. Was Betriebsräte in Handwerksbetrieben durchsetzen können und was bei der Betriebsratswahl zu beachten ist, erklärt das DGB-akut "Betriebsratswahlen im Handwerk".


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