Es sollte ein "ein Notlagenfonds aufgelegt werden, der eine schnelle und unbürokratische Hilfe für alle in Not geratenen Studierenden ermöglicht", fordert DGB-Vize Elke Hannack. Denn auf BAföG haben längst nicht alle Studierenden Anspruch - und viele "Sudierenden-Jobs" liegen aufgrund der Corona-Krise brach. Deswegen müsse auch "der Ausschluss weiter Teile der Studierenden vom BAföG in der Krise aufgehoben und die Förderung in einen Vollzuschuss umgewandelt werden", so Hannack.
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Das Bundeskabinett hat heute eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz aus Anlass der COVID-19-Pandemie beraten:
"Eine krisenbedingte Anpassung der Höchstbefristungsdauer im Wissenschaftszeitvertragsgesetz für zur eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung befristete Jungwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ist richtig", so Hannack zu den Plänen. "Allerdings sollte diese auch für befristet Beschäftigte wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte gelten. Außerdem muss sie so ausgestaltet werden, dass die Verträge verbindlich verlängert werden. Auch eine Ausweitung der krisenbedingten Erwerbstätigkeit in systemrelevanten Bereichen ohne Anrechnung des Einkommens auf die jährliche Zuverdienstgrenze im BAföG ist angemessen."
Doch der Handlungsbedarf im BAföG gehe deutlich darüber hinaus, sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende. "Nötig ist ein beschleunigtes, unbürokratisches Verfahren der Neu- und Aktualisierungsberechnung von BAföG-Ansprüchen. Darüber hinaus muss der Ausschluss weiter Teile der Studierende vom BAföG in der Krise aufgehoben und die Förderung in einen Vollzuschuss umgewandelt werden. Schließlich soll ein Notlagenfonds aufgelegt werden, der eine schnelle und unbürokratische Hilfe für alle in Not geratenen Studierenden ermöglicht, die trotz einer Öffnung des BAföG keine Leistung erhalten können."
spiegel.de: Einsatz in "systemrelevanten" Bereichen - Anreize für Bafög-Empfänger