27.02.2024
Stand der Daten: März 2024
Weniger geht nicht: Der Mindestlohn ist die absolute Untergrenze für die Bezahlung von Arbeit. In vielen Branchen haben Gewerkschaften und Arbeitgeber sich auf Mindestlöhne geeinigt, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, zum Teil sehr deutlich. Ist deine Branche dabei?
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PM 060
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29.12.2023
DGB/Hyejin Kang/123rf.com
Zum 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro. Darauf hatte sich die Mindestlohnkommission bereits im Juni 2023 gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen festgelegt. Von dieser Mini-Erhöhung werden die Mindestlohn-Empfänger auf Dauer von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt. Der DGB macht sich weiter für eine existenzsichernden Mindestlohn stark.
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