21.10.2022
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stärkt mit seinem Beschluss die Rechte von schwerbehinderten Beschäftigten. Das Amt der Schwerbehindertenvertretung darf nicht vorzeitig beendet werden, wenn die Anzahl der Beschäftigten mit Behinderung unter den Schwellenwert von fünf sinkt. Das BAG entscheidet damit anders als seine Vorinstanzen und stärkt die Schwerbehindertenvertretungen. Der DGB begrüßt die Entscheidung.
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