Die DGB-Bezirke und die DGB-Vertretungen am Sitz der Landesregierungen bilden die landespolitische Lobby der Gewerkschaften. 2010 haben die Delegierten der acht Mitgliedsgewerkschaften des DGB auf dem DGB-Bundeskongress eine neue Satzung für den Bund der Gewerkschaften beschlossen. Mit der Satzung wurde unter anderem eine neue ehrenamtliche Satzungsebene eingeführt: die DGB-Kreis- und Stadtverbände. Sie geben dem DGB in den Kommunen ein Gesicht und eine politische Stimme.
Inzwischen wurden in allen DGB-Bezirken und allen Bundesländern Kreis- und Stadtverbände gegründet. Mehr als 300 sind es insgesamt. Die Grenzen eines Kreis- oder Stadtverband entsprechen in den meisten Fällen den Grenzen der Kommune, also der Stadt oder des Landkreises, in denen sie aktiv sind.
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Stand: Januar 2022
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