Deutscher Gewerkschaftsbund

Von Arbeitszeit bis Vereinbarkeit

20.05.2020

Bundeslaufbahnverordnung: Novellierung mit angezogener Handbremse

Die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ist eine entscheidende Stellschraube, um den Bund als öffentlichen Arbeitgeber attraktiver zu machen. Ob Digitalisierung und der damit zusammenhängende Qualifizierungsbedarf, fehlende Perspektiven für besonders leistungsstarke BeamtInnen oder der demografische Wandel und der daraus resultierende Wettkampf um qualifizierten Nachwuchs, Herausforderungen für die Bundesverwaltung gibt es viele. Umso drängender ist es nach Ansicht des DGB, die BLV im Rahmen der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums an die Bedarfe potentieller wie vorhandener beamteter Beschäftigter anzupassen.

Bundesadler, "Fette Henne", im Plenarsaal des alten Bundestagsgebäudes in Bonn

DGB/Steinborn

Große Hoffnungen verband der DGB daher mit der im Sommer 2019 angekündigten Novellierung der BLV. In deren Vorbereitung hat der DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften die Möglichkeit genutzt, Forderungen und Erwartungen an ein modernes Laufbahnrecht einzubringen. So forderten sie neben der Erhöhung der Durchlässigkeit des Laufbahnsystems insgesamt und der Abschaffung der Obergrenzen für Beförderungsämter, auch bedarfsgerechte Aufstiegsmodelle, einen Anspruch auf dienstliche Qualifizierung sowie eine geschlechtergerechte Überarbeitung von Beurteilungsgrundsätzen und -kriterien nebst dem Ende der Quotierungen im Beurteilungswesen.

Mit einem nun vorgelegten Entwurf aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat folgte im April dieses Jahres die Ernüchterung. Zwar soll es begrüßungswerte Verbesserungen im Kleinen geben, wie beispielsweise die Anpassung der Voraussetzungen für die Zulassung besonders leistungsstarker BeamtInnen zu einer höheren Laufbahn, Erleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung in Auswahl- und Prüfungsverfahren, ein erweitertes Benachteiligungsverbot für Beamtinnen im Mutterschutz sowie auch die Möglichkeit des verkürzten Vorbereitungsdienstes. Doch das alles stellt für den DGB keine hinreichende Novellierung der BLV dar und ist erst recht keine auseichende Antwort auf die genannten Herausforderungen. Mit Nachdruck werden sich der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften im Zuge des Verfahrens für die eingebrachten Forderungen einsetzen.


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  26. Gesundheitsmanagement: Ministerien greifen DGB-Vorschläge auf
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  29. Beamte: Qualifikationen aus Berufspraxis anerkennen!
  30. Ernstes Problem: Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  31. Was gibt´s Neues im Urlaubsrecht?
  32. Familienpflege: Was gilt wo für Beamtinnen und Beamte?
  33. Spitzengespräch des DGB mit Bundesinnenminister de Maizière
  34. Whistleblowing: Risiko für Beamte
  35. Bund und Länder: Befristungen nehmen zu
  36. Beschäftigte im öffentlichen Sektor: Gleich wichtig – ungleich behandelt
  37. Elke Hannack: Verlässliche öffentliche Dienstleistungen für die Menschen – nur mit einer verlässlichen Politik!
  38. Bundesverwaltung: Personalabbau und steigender Krankenstand
  39. Öffentlicher Dienst: Gute Arbeit trotz Schuldenbremse?
  40. Demografischer Wandel im öffentlichen Dienst: Befristungsquote verringern, Leistung sichern
  41. Demografiestrategie im öffentlichen Dienst: Am Sparzwang orientiert
  42. Öffentlicher Dienst: Fachkräfte sichern
  43. Fragen und Antworten zum Streikrecht für Beamte
  44. Krankenstand in der Bundesverwaltung auf Rekordhoch
  45. Der öffentliche Dienst: Kein Musterarbeitgeber
  46. Index Gute Arbeit: Sonderauswertung Öffentlicher Dienst 2011
  47. Gemeinsame Initiative zur Förderung des Gesundheitsmanagements in der Bundesverwaltung
  48. Schöneberger Forum: Reiche sollen zahlen
  49. Öffentlicher Dienst: Sparen um jeden Preis ist nicht akzeptabel
  50. Sparpolitik im öffentlichen Dienst führt in die Bredouille
  51. Preis für Personalräte mit Einsatz und Köpfchen
  52. DGB: Personellen Kahlschlag im öffentlichen Dienst verhindern!
  53. DGB-Stellungnahme zum Gesetzentwurf Familienpflegezeit und flexiblerer Ruhestand für Beamte des Bundes vom 1.12.2012