Immer häufiger müssen Beamtinnen und Beamte die Frage, ob ihre Besoldung verfassungskonform ist, vor Gericht klären lassen. So prüft das Bundesverfassungsgericht aktuell die Besoldung der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Saarland sowie Sachsen-Anhalt. Auslöser dieser Flut an Verfahren war die über Jahre andauernde Sparpolitik der Gesetzgeber auf Kosten ihrer Beamten.
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Die Beamtinnen und Beamten sind so gezwungen vor Gericht zu gehen, um ihre angemessene Bezahlung durchzusetzen. "Das ist ein Armutszeugnis für die öffentlichen Arbeitgeber und ein schlechtes Vorzeichen für die Fachkräftegewinnung. Dabei werden Nachwuchskräfte im Justizbereich, bei der Polizei, beim Zoll, in Schulen und in der Verwaltung händeringend gesucht. Den öffentlichen Arbeitgebern muss klar sein, dass sie so nicht weitermachen können", betont die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
Diese Entwicklung im öffentlichen Dienst nimmt der DGB in seinem aktuellen Besoldungsreport "Besoldungspolitik – Quo vadis?" in den Blick und legt zudem die deutschlandweiten Unterschiede bei der Jahresbruttoalimentation zwischen den Dienstherren offen. Diese können mehrere Tausend Euro betragen. So bekommt ein neuverbeamteter Polizeimeister (A 7) in Niedersachsen jährlich über 2.660 Euro weniger als vergleichbare BeamtInnen in Bayern. Ein Hauptbrandmeister (Endstufe A 9) erhält im Saarland über 3.011 Euro weniger als in Bayern. Und eine neuverbeamtete Lehrkraft in Rheinland-Pfalz verdient über 8.300 Euro weniger als ihre bayerische Kollegin. Die Zahlen zeigen deutlich: Den selbstverschuldeten Besoldungsrückstand können einzelne Länder nur mit einer enormen finanziellen Kraftanstrengung bewältigen. Nur so können sie im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs bestehen.
GRAFIKEN: Unterschiede in der Beamten-Besoldung zwischen den Bundesländern und dem Bund
Die am 2. März gefundene Tarifeinigung für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ist zugleich der Auftakt für die Besoldungsrunde für die BeamtInnen von Ländern und Kommunen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes erwarten, dass auch die BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen der Länder an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse teilhaben. Ihre Bezüge sind daher entsprechend des Gesamtvolumens der Tarifeinigung anzupassen.
Warnstreik-Kundgebung der DGB-Gewerkschaften in der Tarifrunde 2019 im Öffentlichen Dienst der Länder am 26. Februar 2019 auf dem Bebelplatz in Berlin DGB
Mit Blick auf die Besoldungstabellen einzelner Länder signalisiert Hannack darüber hinaus: "In der bevorstehenden Besoldungsrunde reicht es vielfach nicht, das jetzt erzielte Tarifergebnis für die Angestellten der Länder zeit- und wirkungsgleich auf ihre Beamtenschaft zu übertragen. Um die Lücken im Vergleich zu Bayern oder dem Bund zu schließen, muss deutlich mehr Geld in die Hand genommen werden. Gleiche Arbeit muss auch gleich bezahlt werden. Das geht nur, indem die Besoldungspolitik nach Kassenlage endlich gestoppt wird."