Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes sollen für die ab Juni 2023 vorgesehenen Inflationsausgleichszahlungen Abschlagszahlungen erhalten. Das sagte Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat Bernd Krösser dem DGB und den Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsgesprächs zu.
v.l.n.r: ver.di-Bundesbeamtensekretär Dr. Andreas Splanemann, stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack, Staatssekretär Bernd Krösser, GdP-Vorstandsmitglied Sven Hüber GdP/Gudrun Hoffmann
Am 26. Juni fand das Beteiligungsgespräch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) für ein Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) statt. Der Gesetzentwurf sieht die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifeinigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen vom 22. April auf die Besoldung und Versorgung des Bundes vor. Gegenstand des Gesprächs waren neben dem Entwurf die zuvor von den beamtenpolitischen Spitzenorganisationen abgegebenen Stellungnahmen.
Der DGB hatte in seiner Stellungnahme gefordert, an die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen für die geplanten Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise (Inflationsausgleichszahlungen) Abschlagszahlungen zu leisten. Andernfalls würden die Zahlungen erst mit Inkrafttreten des Gesetzes, das für Ende des Jahres geplant ist, erfolgen. Dieser Bitte wird das BMI nachkommen. So soll mit dem für den 13. Juli geplanten Kabinettsbeschluss auch der Beschluss für Abschlagszahlungen gefasst werden. Diese seien auf Grund der dafür erforderlichen Programmierarbeiten ab September oder Oktober möglich.