Der DGB Nord begleitet als beamtenpolitische Spitzenorganisation die Beamtenpolitik von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Dabei geht jedes der drei Bundesländer unterschiedlich vor, insbesondere, wenn es um die Besoldung ihrer Beamtenschaft geht. Über die besoldungsrechtlichen Folgen und die Forderungen des DGB Nord haben wir aus Anlass der Veröffentlichung des DGB Besoldungsreports 2023 mit Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord, gesprochen.
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In Schleswig-Holstein haben Beamt*innen eine 41-Stunden-Woche. Damit leisten sie vier Stunden länger Dienst im Monat als ihre Kolleg*innen in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Faktisch entwertet dies die Besoldung im nördlichsten Bundesland. Was muss sich hier ändern?
Die amtsangemessene Alimentation und die Attraktivität sowohl der Besoldung als auch der Versorgung sind inzwischen im gesamten Bezirk Nord ständige Themen. Die jeweiligen Situationen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern unterscheiden sich dabei deutlich. In allen drei Ländern haben wir unterschiedliche politische Mehrheiten und Kulturen.
In Schleswig-Holstein macht im Ländervergleich insbesondere die 41-Stunden-Woche das Beamtenverhältnis unattraktiv. Das ist ein echter Wettbewerbsnachteil im Kampf um die besten Köpfe. Bisher hält die Landesregierung an dieser Regelung fest, eine wirkliche politische Diskussion findet hierzu nicht statt. Der DGB wirbt dafür, Entlastungen für alle Beamt*innen bei der Arbeitszeit in den Blick zu nehmen. Dies gilt auch für die Pflichtstunden der Lehrkräfte. Auch im Bereich der Besoldung sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Attraktivität erforderlich. Schleswig-Holstein hat im Bereich der Besoldung und insbesondere bei den Eingangsbesoldungen in den letzten Jahren vergleichsweise viel getan. Gerade für neue Beamt*innen wurde die Besoldung gezielt erhöht. Eine Reihe von Forderungen des DGB und seiner Gewerkschaften wurden umgesetzt. Nun darf sich Schleswig-Holstein aber keinesfalls auf Maßnahmen der Vergangenheit ausruhen. Auch die anderen Länder schlafen nicht.
DGB Nord
Laura Pooth ist die Vorsitzende des DGB Nord, einem von insgesamt neun Bezirken des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Der DGB Nord begleitet als beamtenpolitische Spitzenorganisation die Beamtenpolitik von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Mecklenburg-Vorpommern liegt im Besoldungsranking auch eher auf den hinteren Plätzen. Schießt das Land vor dem Hintergrund des dringend benötigten Fachkräftenachwuchses damit nicht ein Eigentor?
Definitiv. Mecklenburg-Vorpommern steht im Wettbewerb um qualifizierte Bewerber*innen in direkter Konkurrenz mit dem Bund und den anderen Ländern. Insbesondere die Metropolen Hamburg und Berlin besitzen eine hohe Anziehungskraft für junge Menschen. Da muss ein strukturschwaches Flächenland schon etwas anbieten. In Mecklenburg-Vorpommern fehlen aktuell u.a. Berufsfeuerwehrleute, Lehrkräfte, Jurist*innen sowie Polizist*innen. Dabei ist es ein echtes Problem, wenn Mecklenburg-Vorpommern gerade neuen Beamt*innen nur eine im Ländervergleich niedrige Besoldung anbietet. Der DGB wirbt dafür, die bestehenden Probleme in der Personalgewinnung offensiv anzugehen. Wir haben die Landesregierung aufgefordert, mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zeitnah einen Dialog darüber zu beginnen, mit welchen konkreten Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Besoldung und Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern gesichert werden kann. Die Termine stehen mittlerweile fest. Ich hoffe, dass wir hier gemeinsam vorankommen werden.
Besoldungsempfänger*innen in Hamburg erhalten zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in den Jahren 2022 bis 2025 eine sogenannte Angleichungszulage. Aktuell wirkt sich das im Besoldungsvergleich mit den anderen Bundesländern positiv aus. Fraglich ist, ob diese Besoldungspolitik als vorausschauend bezeichnet werden kann. Wie schätzt Du das ein?
Die Angleichungszulage ist eine Hamburger Besonderheit. Sie soll temporär eine amtsangemessene Alimentation ermöglichen und nach aktuellem Stand im Jahr 2026 wieder abgeschafft werden. Die Versorgungsempfänger*innen bekommen sie gar nicht. Hamburgs Beamt*innen brauchen aber Verlässlichkeit bei der Besoldung und Versorgung. Die Angleichungszulage bietet dies nicht. Stattdessen macht der Hamburger Senat in der Besoldungspolitik das, was er für unbedingt notwendig hält. Der DGB hat den Hamburger Senat deswegen aufgefordert, die Angleichungszulage über das Jahr 2025 hinaus zu entfristen und in die Tabelle einzubauen. Auf diesem Weg könnten auch die Versorgungsempfänger*innen gemäß ihrem individuellen Versorgungssatz von der Zahlung profitieren. Gleichzeitig würde die Attraktivität der Besoldung in Hamburg im Wettbewerb mit dem Bund und anderen Ländern gesichert werden. Was mich in Hamburg aber besonders erschreckt hat, ist das schlechte Abschneiden bei den Bezügen der Anwärter*innen. Hamburg ist für junge Menschen ein teures Pflaster. Die Stadt Hamburg sollte auch im Ländervergleich fair mit ihrem Nachwuchs umgehen und die Bezüge entsprechend erhöhen.