Deutscher Gewerkschaftsbund

Von Amtsangemessenheit bis Zulagenwesen

26.10.2020
DGB-Besoldungsreport 2020

Dynamik in der Einkommensentwicklung der BeamtInnen

Besoldungsunterschiede von mehreren tausend Euro jährlich, keine einheitliche Wochenarbeitszeit und ein steigender Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs: Das ist die aktuelle Lage im Beamtenbereich in Deutschland. Zugleich ergriffen einzelne Dienstherren in den vergangenen zwei Jahren besoldungspolitische Maßnahmen, die zu Veränderungen im bundesweiten Besoldungsvergleich geführt haben. Der aktuelle Besoldungsreport stellt die Einkommenssituation der BeamtInnen 2020 dar und nimmt dabei auch die erhöhte Wochenarbeitszeit in vier Ländern und im Bund in den Blick. Die Anpassung der Arbeitszeit der BundesbeamtInnen an das Tarifniveau ist eine zentrale Forderung für die bevorstehende Besoldungsrunde Bund, die sich an die Tarifeinigung vom 25. Oktober für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen anschließt.

Grafik Hände tippen auf Laptop, dahinter Reihe mit mehreren Ordnern

DGB/stokkete/123rf.com

Bundesweit einheitliche Arbeitszeit umsetzen!

Die öffentlichen Arbeitgeber suchen händeringend qualifizierten Nachwuchs. Der Personalbedarf ist enorm und wächst stetig. Allein dem Bundesdienst gehen in den nächsten 10 Jahren altersbedingt über 30 Prozent der Beschäftigten verloren. Zugleich driftet die Besoldung im deutschlandweiten Vergleich immer weiter auseinander. So verdient ein junger IT-Spezialist in Mecklenburg-Vorpommern trotz identisch hoher Verantwortung 10.000 Euro weniger, als seine KollegInnen in Bayern. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, konstatiert: „Damit wird die Zahlkraft der einzelnen Dienstherren zum entscheidenden Kriterium im Wettbewerb um die besten Köpfe. Doch um die Leistungsfähigkeit des gesamten öffentlichen Dienstes und damit gute Lebensbedingungen für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, brauchen wir einheitlich gute Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch eine bundesweit einheitliche Arbeitszeit. Im Bund arbeiten die Beamtinnen und Beamten mit 41 Wochenstunden mit am meisten. Von Work-Life-Balance kann da keine Rede sein.“

Vor dem Hintergrund der am vergangenen Wochenende in Potsdam zu Ende gegangenen Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen macht Hannack deutlich: „Deswegen fordern wir neben der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes auch, endlich die Arbeitszeit wieder auf das Tarifniveau abzusenken, das im Schnitt 39 Stunden in der Woche beträgt.“ 

Dynamik in der Besoldungspolitik, aber weiterhin große Unterschiede

Einige Länder haben im Wettkampf um gutes Personal sowie zur Sicherstellung einer verfassungskonformen Alimentation in der jüngeren Vergangenheit Maßnahmen ergriffen, die zu Veränderungen im bundesweiten Besoldungsvergleich geführt haben. Vor allem Berlin und Rheinland-Pfalz konnten mittels Besoldungsanpassungen ihre Position deutlich verbessern. Andere Länder griffen in die Struktur ihrer Besoldungsordnungen ein, in dem sie ganze Besoldungsgruppen oder -stufen strichen. So fielen in Mecklenburg-Vorpommern die Besoldungsgruppen A 2 und A 3 weg. In Brandenburg und Niedersachsen fiel die Besoldungsgruppe A 4 weg. Bayern wiederum strich jeweils die erste mit einem Wert besetzte Besoldungsstufe. Dadurch hat der Freistaat die anderen Dienstherren bei Betrachtung der Eingangsbesoldung geradezu abgehängt.

BeamtInnen werden bei gleicher Tätigkeit weiterhin unterschiedlich besoldet. So erhält der Lebensmittelkontrolleur (Eingangsstufe A 7) im Saarland über 4.000 Euro jährlich weniger als sein Kollege in Bayern. Und die Jahresbruttobesoldung einer saarländischen Polizeihauptmeisterin (Eingangsstufe A 9) ist über 3.700 Euro niedriger als die ihrer bayerischen Kollegin.

Grafiken: Unterschiede in der Beamten-Besoldung zwischen den Bundesländern und dem Bund

 

Dynamisch ist nicht nur die Besoldungspolitik der Gesetzgeber, sondern auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Besoldung. Auf diesen Aspekt geht der aktuelle Report ebenfalls ein. Der Wettbewerb um qualifiziertes (Nachwuchs-)personal sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts brachten zuletzt deutlich Bewegung in die Besoldungspolitik der 17 Dienstherren. Abzuwarten bleibt, wie sich die Corona-Pandemie auf diese auswirkt. Im kommenden Jahr steht wieder die Besoldungsrunde der Länder an.

Zum Report

Der jährlich erscheinende DGB Besoldungsreport stellt die Auswirkungen der Besoldungspolitik von Bund und Ländern anhand der Jahresbruttobesoldung der Besoldungsgruppen A 7, A 9 und A 13, einer ledigen und kinderlosen Beamtin bzw. eines ledigen und kinderlosen Beamten dar. Er veranschaulicht, welche Wege die 17 Besoldungsgesetzgeber seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 beschritten haben und wie die einseitig ausgeübte Gesetzgebungskompetenz zu einem Auseinandertriften der Besoldungslandschaft geführt hat.

DGB-Besoldungsreport 2020: Dynamik in der Besoldungspolitik.Die Einkommensentwicklung der BeamtInnen in Deutschland (PDF, 1 MB)

Besoldungsunterschiede von mehreren tausend Euro jährlich, keine einheitliche Wochenarbeitszeit und ein steigender Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs: Das ist die aktuelle Lage im Beamtenbereich in Deutschland. Der aktuelle Besoldungsreport stellt die Einkommenssituation der BeamtInnen 2020 dar und nimmt dabei auch die erhöhte Wochenarbeitszeit in vier Ländern und im Bund in den Blick.

DGB-Besoldungsreport 2020 - Grafiken (ZIP, 6 MB)

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