Deutscher Gewerkschaftsbund

Von Amtsangemessenheit bis Zulagenwesen

25.04.2018
DGB-Besoldungsreport 2018

Öffentlicher Dienst: Besoldungspolitik nach Kassenlage

Große Unterschiede zwischen den Bundesländern

Gleiche Tätigkeit, anderes Bundesland: Das kann bei Beamtinnen und Beamten einen Unterschied von mehreren Tausend Euro im Jahr ausmachen. "Mit ihrer Besoldungspolitik nach Kassenlage nehmen Bund und Länder in Kauf, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um Fachkräfte oft nicht mehr konkurrenzfähig ist", kritisiert DGB-Vize Elke Hannack.

Symbild Einkommensunterschied: Zwei Männer sitzen / stehen auf kleinen, bzw. großen Münzstapeln

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Mehrere Tausend Euro Differenz

Wie viel ein Beamter oder eine Beamtin verdient hängt nicht nur davon ab, was sie machen, sondern auch davon, wo sie arbeiten. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel eine neuverbeamtete Justizvollzugsbeamtin in Berlin 12 Prozent weniger Gehalt bekommt als ihre vergleichbaren Kolleginnen und Kollegen in Bayern. Gleiches gilt für eine neuverbeamtete Lehrerin in Rheinland-Pfalz die im Jahr über 8.000 Euro brutto und damit 18,5 Prozent weniger erhält als eine neuverbeamtete Lehrerin in Bayern", kritisiert Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB, die großen Besoldungslücken.

Länder gehen unterschiedliche Wege

Anders als für Angestellte im öffentlichen Dienst können Gewerkschaften für Beamte keine Tarifverträge abschließen. Wer im Staatsdienst beschäftigt ist muss sich darauf verlassen, dass sein Dienstherr die Abschlüsse, die im öffentlichen Dienst erzielt wurden, entsprechend überträgt. Doch nicht alle Länder tun das eins zu eins - und nicht alle tun das sofort. Die Folge: Selbst innerhalb derselben Besoldungsgruppe gibt es zwischen den Bundesländern große Einkommensunterschiede. Das zeigt der aktuelle DGB-Besoldungsreport.

Besoldungsreport 2018: Zahlen und Entwicklungen

Der jährlich erscheinende Report stellt dar, welche Auswirkungen die Besoldungspolitik von Bund und Ländern hat. Dazu vergleicht er etwa die Jahresbruttobesoldung von verschiedenen Besoldungsgruppen beim Bund und in den verschiedenen Bundesländern. Ergebnis: In Bayern ist die Bezahlung top, in Berlin und dem Saarland sieht es nicht so gut aus. Das zeigt sich zum Beispiel bei einem Blick auf die Besoldungsgruppe 7.

Grafik: A 7-Jahresbruttobesoldung 2018 Endstufe in Euro

DGB

Grafik: A 7-Jahresbruttobesoldung 2018 Eingangsstufe in Euro

Vor dem Hintergrund der Diskussion um geeignete Maßnahmen zur Fachkräfte- und Nachwuchsgewinnung werden im diesjährigen Report neben den Besoldungsunterschieden in den Endstufen auch die Unterschiede in den jeweiligen Eingangsstufen grafisch veranschaulicht. DGB

Öffentlicher Dienst im Wettbewerb um Fachkräfte "oft nicht mehr konkurrenzfähig"

Die unterschiedliche Bezahlung wirkt sich nicht nur auf den Kontostand der Beamtinnen und Beamten aus, sondern auch auf die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes generell. "Mit ihrer Besoldungspolitik nach Kassenlage nehmen Bund und Länder seit 2006 in Kauf, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um Fachkräfte oft nicht mehr konkurrenzfähig ist" kritisiert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. "Gerade schlechter zahlende Länder haben zunehmend Schwierigkeiten, für ihren Öffentlichen Dienst neues, qualifiziertes Personal zu gewinnen. Die Bewerber streben eher in den Öffentlichen Dienst der besser zahlenden Dienstherren oder sie gehen in die Privatwirtschaft." Die Folge ist ein spürbarer Personalmangel.

Gewerkschaften fordern langfristige Personalpolitik

"Die Folge ist ein lückenhafter Öffentlicher Dienst, der seine Aufgaben nur noch schwerlich erfüllen kann", so Hannack weiter. "Die Gewerkschaften warnen seit Jahren davor und fordern eine langfristig angelegte Personalpolitik. Die ist bitter nötig, wenn in den nächsten 20 Jahren gut 57 Prozent der dort Beschäftigten in den Ruhestand gehen. Schon heute gibt es vielerorts einen flächendeckenden Personalmangel. Der Öffentliche Dienst darf nicht zum Flickenteppich werden."

Teaser Elke Hannack

DGB/Simone M. Neumann

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

"Ob in Schulen, bei den Finanzämtern, den Polizeien, Gesundheitsämtern oder Justizvollzugsanstalten, überall fehlen qualifizierte Frauen und Männer, die öffentliche Aufgaben erledigen. Schöne Werbeanzeigen allein reichen eben nicht, um als Dienstherr zu überzeugen. Auf attraktive Arbeitsbedingungen kommt es an, und dazu gehört auch die Bezahlung."

Die Besoldung der Bundesbeamtinnen und -beamten soll entsprechend der am 17. April 2018 zwischen den DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, dem Bundinnenministerium und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände erzielten Tarifeinigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen angepasst werden. Dies kündigte Bundesinnenminister Horst Seehofer an. Er kommt damit der DGB-Forderung nach einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Gesamtvolumens der Tarifeinigung auf die Beamtenschaft des Bundes nach und setzt ein richtiges und wichtiges Zeichen der Wertschätzung.

Mit diesem Schritt würde der Bund den Ländern mit gutem Beispiel vorangehen. Aktuell erreichen die meisten von ihnen nicht annähernd das Besoldungsniveau des Bundes. Dieses driftet innerhalb derselben Besoldungsgruppe und Stufe weiter auseinander, weil die 17 Besoldungsgesetzgeber unterschiedliche Wege beschreiten. Das Ergebnis einer solchen Politik:

  1. Eine Abkopplung der Besoldung von der Einkommensentwicklung im Tarifbereich und damit auch von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
  2. Trotz gleicher Tätigkeit werden Beamtinnen und Beamte je nach Dienstherr teils sehr unterschiedlich alimentiert.

DOWNLOAD:

DGB Besoldungsreport 2018 (PDF, 865 kB)

Die Entwicklung der Einkommen der Beamtinnen und Beamten von Bund, Ländern und Kommunen. DGB Bundesvorstand, Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik, April 2018.

DGB Besoldungsreport 2018 (Version ohne Fotos) (PDF, 426 kB)

Die Entwicklung der Einkommen der Beamtinnen und Beamten von Bund, Ländern und Kommunen. DGB Bundesvorstand, Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik, April 2018. VERSION OHNE FOTOS FÜR SPARSAMEN AUSDRUCK.


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  1. Bundestag beschließt Anpassungsgesetz
  2. Tarif- und Besoldungsrunde der Länder: Warnstreiks werden ausgeweitet
  3. Tarif- und Besoldungsrunde der Länder: Verhandlungsauftakt
  4. Tarif- und Besoldungsrunde der Länder: 10,5 Prozent mehr – mindestens 500 Euro
  5. Inflationsausgleichszahlungen 2023: Abschlagszahlungen geplant
  6. Bund: Besoldungs- und Versorgungsanpassung kommt
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  9. Tarifrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023
  10. Alle zusammen für mehr Geld
  11. Besoldung: Bundesbeamt*innen müssen 2022 keinen Widerspruch einlegen
  12. Tarifrunde Bund und Kommunen
  13. Verfassungskonforme Alimentation
  14. Besoldungsrunden Länder und Kommunen 2022/2023
  15. Wir sind nur gemeinsam stark
  16. Wie geht es mit der Besoldung weiter?
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  24. Besoldungsanpassung 2021/2022 beschlossen
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  37. Die Besoldungsrunden der Länder und Kommunen
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  44. Öffentlicher Dienst: Besoldungspolitik nach Kassenlage
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  48. Urteil: Ämterbündelung mit Grundgesetz vereinbar
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  60. Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes (BBVAnpG 2012/2013)
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