Am 20. Juni fand im Bundesinnenministerium das Beteiligungsgespräch zum Entwurf eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsetzes statt. Die Übertragung des Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen auf die Bundesbeamtinnen und -beamten steht. Doch zu einigen Fragen wird der DGB weiter mit dem Ministerium verhandeln.
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am 20. Juni beim Gespräch im Bundesinnenministerium DGB/Simone M. Neumann
DGB/Simone M. Neumann
Das BMI wurde durch Staatsekretär Engelke vertreten, die DGB-Delegation von der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack angeführt. Der Gesetzentwurf des BMI sieht die Übertragung des Ende April gefundenen Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen auf die BundesbeamtInnen, RichterInnen, SoldatInnen, VersorgungsempfängerInnen sowie AnwärterInnen vor. Jedoch wird der erste Anpassungsschritt, der rückwirkend zum 1. März 2016 erfolgen soll, um 0,2 Prozentpunkt auf 2,2 Prozent reduziert, um sie der Versorgungsrücklage zuzuführen. Zum 1. Februar 2017 erfolgt dann eine weitere Erhöhung der Bezüge um 2,35 Prozent.
Elke Hannack begrüßte das Vorgehen des Innenministeriums grundsätzlich und bewertete insbesondere positiv, dass der Abzug von 0,2 Prozentpunkten zwecks Zuführung zur Versorgungsrücklage nur einmalig und nicht je Anpassungsschritt erfolgen soll. Sie machte in dem Gespräch jedoch auch deutlich, dass die im Versorgungsrücklagenänderungsgesetz geplante Verlängerung der Abführung eine Abkehr vom Prinzip "Besoldung folgt Tarif" sei. Der DGB stehe hingegen weiter für die Übertragung der Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst auf die BundesbeamtInnen ein. Das gelte auch für die Arbeitszeit, welche perspektivisch an das Niveau der Tarifbeschäftigten angepasst werden müsse, so Hannack. Das BMI kündigte an, diesen Punkt gesondert mit dem DGB verhandeln zu wollen. Dies gilt auch für die Forderung des DGB, Jobtickets künftig zu bezuschussen.
Erste Abschlagszahlungen sollen parallel zur Kabinettsbefassung mit den Oktoberbezügen erfolgen.