Deutscher Gewerkschaftsbund

20.01.2022
Aktueller Stand

Besoldungsrunden Länder und Kommunen 2022/2023

Im Anschluss an die Tarifeinigung für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen) forderten der DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamt:innen, Anwärter:innen und Versorgungsempfänger:innen in den Ländern und Kommunen. Wir haben Ihnen den aktuellen Stand der Besoldungsrunden zusammengefasst.

Der am 29.11.2021 erzielte Tarifabschluss der Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beinhaltet eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bzw. 650 Euro für Auszubildende, die bis März 2022 ausgezahlt wird, sowie eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,8 Prozent bzw. der Ausbildungsentgelte um 50 Euro zum 01.12.2022. Zudem werden Zulagen im Gesundheitswesen angehoben. Die Laufzeit beträgt 24 Monate – vom 01.10.2021 bis 30.09.2023.

Wie sieht es nun aus?

Zahlreiche Landesregierungen hatten direkt nach der Einigung ihre Absicht verkündet, das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt:innen, Anwärter:innen und Versorgungsempfänger:innen zu übertragen. Überwiegend geschieht das mittels zweier getrennter Gesetze. Da die Corona-Sonderzahlung bis Ende März ausgezahlt werden muss, um steuerfrei zu sein, haben die meisten Länder bereits einen eigenen Gesetzentwurf hierfür vorgelegt. Ein Besoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetz (BVAnpG) zur Übertragung der 2,8 Prozent bzw. der 50 Euro folgt noch in einem zweiten Schritt.

Abweichungen hiervon gibt es unter anderem in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Bayern und Rheinland-Pfalz sehen bereits diese Anpassungen zum Dezember 2022 und letzteres zugleich Maßnahmen für eine amtsangemessene Alimentation vor. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es ebenfalls schon ein BVAnpG. Auf Grund der dort anstehenden Landtagswahlen haben sich die Landesregierungen beeilt. Nordrhein-Westfalen hat zudem zeitgleich einen Gesetzentwurf mit Maßnahmen zur Herstellung einer amtsangemessene Alimentation vorgelegt. In Schleswig-Holstein beinhaltet der Gesetzentwurf eine seit längerem beschlossene zusätzliche Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 0,6 Prozent zum 1. Juni.

In Hessen, nicht Mitglied der TdL, hat der Landtag das BVAnpG 2022/2023 am 08.12.2021 verabschiedet. Es sieht eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro bzw. 500 Euro für Anwärter:innen im Februar 2022 sowie eine lineare Anpassung um 2,2 Prozent zum 01.08.2022 und um 1,89 Prozent zum 01.08.2023 vor.

Infografik Gang der Besoldungsanpassung Land

DGB

 

Versorgung: 14 Monate Nullrunde

Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses war in der Vergangenheit in einigen Ländern keine Selbstverständlichkeit. Deshalb begrüßen der DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes die aktuelle Entwicklung. Bitter ist die Besonderheit der Corona-Sonderzahlung jedoch für die Versorgungsempfänger:innen. Sie ist definiert als Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Coronakrise. Sie wird zusätzlich zum gewährten Arbeitslohn gezahlt und wird den Beschäftigten zum Dank und als Anerkennung für die außergewöhnlichen Leistungen gewährt. Gemäß § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz ist sie steuerfrei. Die Versorgungsbezüge werden deshalb erst zum 01.12.2022 um dann 2,8 Prozent erhöht. Damit müssen die Betroffenen eine Nullrunde von 14 Monaten hinnehmen. Der DGB setzt sich mit Verweis auf die hohe Inflationsrate für eine Kompensation in Form einer steuerpflichtigen Einmalzahlung in Höhe des Versorgungsatzes ein. Die Länder sind hierzu – bislang – nicht bereit.


Nach oben

Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Besoldung

Zum Dossier