Deutscher Gewerkschaftsbund

Von Amtsangemessenheit bis Zulagenwesen

20.03.2013
Beamtenmagazin 03/2013

Beamtengehälter: Spar- statt Besoldungsrunde?

Während die DGB-Gewerkschaften für die Tarifbeschäftigten der Länder Lohnerhöhungen erzielt hat, müssen viele Landes- und KommunalbeamtInnen sparen. Die Länder stellen das Prinzip „Besoldung folgt Tarif“ zunehmend in Frage. Das muss ein Ende haben, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Die DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes konnten am 9. März 2013 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ein Tarifergebnis erzielen. Vorausgesetzt, die Mitgliederbefragung verläuft positiv, erhöhen sich die Gehälter der rund 800.000 Tarifbeschäftigten der Länder mit Ausnahme Hessens rückwirkend zum 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent sowie zum 1. Januar 2014 um 2,95 Prozent. Zudem einigten sich die Verhandlungspartner auf einen Jahresurlaub von 30 Tagen.

DGB: Besoldung folgt Tarif

Der DGB als Spitzenorganisation und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben die Landesregierungen aufgefordert, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf ihre Landes- und Kommunalbeamten zu übertragen. „Dieser Grundsatz muss endlich wieder überall gelten, er wird seit Jahren von vielen Bundesländern missachtet. Seit Jahren wird dort bei der Besoldung die Tarifentwicklung nicht mehr nachvollzogen. Zwischen den Ländern bestehen heute Unterschiede in der Bezahlung der Beamtinnen und Beamten von bis zu 15 Prozent.“, so die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock. Mit Nachdruck wies der DGB darauf hin, dass die Beamtinnen und Beamten mit der Streichung des Weihnachtsgeldes, der Erhöhung der Wochenarbeitszeit oder auch der zu enormen Arbeitsverdichtung führenden restriktiven Einstellungspolitik in den letzten Jahren viele Einschnitte haben hinnehmen müssen. Die Zeit der Sonderopfer müsse nun vorbei sein.

Beamtenbrief

Boris Pistorius (Niedersächsischer Innenminister, links) wird die Forderung nach einer Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung überreicht. Lea Arnold
(DGB), Dietmar Schilff (Vorsitzender der GdP Niedersachsen) und Rüdiger Heitefaut
(Beamtensekretär der GEW Niedersachsen) übergeben den Brief.
Foto: GEW/Johannsen

Weitere Sparrunde droht

Die meisten Länder reagierten mit Zurückhaltung auf die Forderung des DGB. In Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen- Anhalt und Schleswig-Holstein gaben die zuständigen Ministerien mit Verweis auf ihre Landeshaushalte an, das „Ob“ und „Wie“ einer Bezügeerhöhung erst einmal prüfen zu müssen. Die grün-rote Regierung Baden-Württembergs habe nach eigenen Angaben für 2013 und 2014 eine jährliche Erhöhung von 1,5 Prozent vorgesehen. Größere Steigerungen könne man nur mit Personaleinsparungen oder Standardverschlechterungen gegen finanzieren.

In Berlin und Rheinland-Pfalz verweist man auf die bereits vor der Tarifrunde beschlossenen Erhöhungen. So soll die Besoldung der Berliner Beamten zum 1. August 2013 um 2 Prozent, 2014 und 2015 um je 2,5 Prozent sowie 2016 und 2017 um je 3 Prozent erhöht werden. In Rheinland-Pfalz werde es bis 2016 bei einer jährlichen Erhöhung von 1 Prozent bleiben. Der Finanzminister Sachsens favorisiert laut Zeitungsbericht eine zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses. Die Entscheidung über das Vorgehen hänge jedoch auch vom Verhalten der anderen Bundesländer ab. Sein Kollege in Niedersachsen erklärte, die Bezüge zum 1. Januar 2013 um 2,65 Prozent erhöhen zu wollen.

Nur Bayern und Hamburg übertragen die Tariferhöhung auf ihre Beamten

In Nordrhein-Westfalen soll eine 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses bis zur Besoldungsgruppe A10 erfolgen. Für die Besoldungsgruppen A11 sowie A12 sieht die Landesregierung für 2013 und 2014 eine jährliche Erhöhung von 1 Prozent vor. Die übrigen Beamtinnen und Beamten müssen mit einer Nullrunde rechnen. Die saarländische und die thüringische Landsregierungen äußerten sich bislang nicht. Damit sicherten nach derzeitigem Stand lediglich Bayern und Hamburg die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung zu. Bereits bei der letzten Besoldungsrunde der Länder und Kommunen im Jahr 2011 haben mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt lediglich sechs der damals noch 14 der TdL angehörenden Bundesländer (seit 2013 ist Berlin wieder Mitglied) das Tarifergebnis auf ihre Landes- und Kommunalbeamten übertragen.

Erschienen im Beamtenmagazin 03/2012


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  58. Tarif- und Besoldungsrunde 2014: Gemeinsam für gute Ergebnisse
  59. Beamtenbesoldung: Keine Entscheidungen nach Gutsherrenart
  60. Besoldung folgt Tarif? Keine Selbstverständlichkeit mehr
  61. Beamtengehälter: Spar- statt Besoldungsrunde?
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  63. Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes (BBVAnpG 2012/2013)
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  65. Auswirkungen des BAG-Urteils zur Urlaubsstaffel des TVöD auf die Beamtinnen und Beamten
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