Deutscher Gewerkschaftsbund

17.06.2021
Amtsangemessene Besoldung

Vorbildliches Signal des Bundesinnenministeriums

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt den BundesbeamtInnen ein vorbildliches Signal bezüglich ihrer Besoldung im Jahr 2021. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Besoldung in Berlin und Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr sieht das Bundesinnenministerium auch Handlungsbedarf beim Besoldungsrecht des Bundes.

Bundesadler, "Fette Henne", im Plenarsaal des alten Bundestagsgebäudes in Bonn

DGB/Steinborn

Nachdem sich die Bundesregierung nicht auf eine ursprünglich für dieses Jahr geplante gesetzliche Änderung einigen konnte, stehen zahlreiche BundesbeamtInnen vor der Frage, ob sie für 2021 gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf amtsangemessene Besoldung geltend machen sollen. Dieser Unsicherheit begegnet das Ministerium mit einem Mitte Juni verfassten Rundschreiben. Darin erklärt es den Verzicht auf die haushaltsjahrnahe Geltendmachung der amtsangemessenen Alimentation und auf die Einrede der Verjährung.

Das bedeutet, BeamtInnen müssen in diesem Jahr keinen Widerspruch wegen zu niedriger Besoldung einlegen. Etwaige Ansprüche bleiben auch ohne Widerspruch gewahrt. Bereits erfolgte Widersprüche sollen ruhend gestellt werden. Der DGB begrüßt dieses Vorgehen ausdrücklich und erwartet von der zukünftigen Bundesregierung dann eine zügige Änderung des Besoldungsgesetzes.


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