Deutscher Gewerkschaftsbund

31.03.2023
DGB Besoldungsreport 2023

Bund muss bei Besoldung aufholen

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen sind in der dritten Verhandlungsrunde am 29. März zunächst gescheitert. Eine Einigung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. An eine solche schließt sich dann die Besoldungsrunde für die Beamt*innen und Richter*innen des Bundes sowie für die Soldat*innen an. Als beamtenpolitische Spitzenorganisation fordert der DGB grundsätzlich die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses. Eine solche ist auch dringend nötig, wie der aktuelle DGB Besoldungsreport 2023 zeigt.

Titelbild DGB Besoldungsreport 2023

DGB

41-Stunden-Woche entwertet Besoldung

Der Besoldungsreport macht den Aufholbedarf des Bundes vor der anstehenden Besoldungsrunde sichtbar. Besonders eindrücklich ist die Situation in der Besoldungsgruppe A 9. Berücksichtigt man hier zusätzlich zur Jahresbruttobesoldung den Faktor Arbeitszeit, dann ist der Bund – bei dem eine erhöhte Wochenarbeitszeit von 41 Stunden gilt – mit einer Eingangsbesoldung von 35.073 Euro deutschlandweit das Schlusslicht.

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, fordert deshalb zum einen, die eigentlich als Übergangslösung gedachte Arbeitszeiterhöhung für die Bundesbeamt*innen endlich rückgängig zu machen. Zum anderen betont sie den Aufholbedarf bei der Besoldung: „Bislang konnte der Bund mit einer wettbewerbsfähigen Besoldung aufwarten. Selbst wenn man die höhere Wochenarbeitszeit beim Bund berücksichtigt hat, konnte er mit dem Spitzenreiter Bayern gut mithalten. Doch inzwischen ist er gerade in der für den Bereich Bundespolizei und Zoll so relevanten Besoldungsgruppe A 9 abgehängt. Angesichts des immensen Personalmangels insbesondere beim Zoll, für den der Bund zuständig ist, ist das eine fatale Entwicklung mit weitreichenden negativen Konsequenzen. Dem Zoll obliegen Aufgaben wie die Mindestlohnkontrolle und die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Der Bund muss dringend mehr tun, um seine Attraktivität als Dienstherr zu steigern.“ 

Zum DGB Besoldungsreport

Der in regelmäßigen Abständen erscheinende DGB Besoldungsreport stellt die Auswirkungen der Besoldungspolitik von Bund und Ländern anhand der Jahresbruttobesoldung der Besoldungsgruppen A 7, A 9 und A 13 einer ledigen und kinderlosen Beamtin bzw. eines ledigen und kinderlosen Beamten dar.

Der Besoldungsreport als PDF-Download:

Grafiken: Unterschiede in der Besoldung zwischen den Bundesländern und dem Bund

Die Grafiken des Besoldungsreports als ZIP-Download:

Bis zu 10.000 Euro Differenz

Auslöser dafür, dass die Besoldung in Deutschland trotz gleicher Tätigkeit je nach Dienstherr unterschiedlich hoch ist, war die Föderalismusreform I im Jahr 2006. Seitdem gehen die 17 Besoldungsgesetzgeber jeweils eigene Wege. Der DGB Besoldungsreport stellt die Unterschiede ausführlich anhand der Jahresbruttobesoldung der Besoldungsgruppen A 7, A 9 und A 13 dar (jeweils in der Eingangs- und Endstufe; ohne Berücksichtigung familienbezogener Besoldungsbestandteile).

In der aktuellen Ausgabe findet sich die größte Lücke in der Eingangsbesoldung der Besoldungsgruppe A 13 zwischen Rheinland-Pfalz und Bayern. Rheinland-Pfalz zahlt fast 10.000 Euro weniger. Hannack kritisiert diesen Zustand: „Besoldungsunterschiede von bis zu 10.000 Euro brutto im Jahr für ein und dieselbe Tätigkeit sind nicht akzeptabel. Solche Differenzen zeigen, wie hart mittlerweile der Wettbewerb um Fachkräfte ist und lässt erahnen, welche Folgen damit für finanzschwache Länder einhergehen.“


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