Deutscher Gewerkschaftsbund

Von Amtsangemessenheit bis Zulagenwesen

26.02.2019

Besoldungsstrukturenmodernisierungs-Gesetz: Viel Schatten, wenig Licht

Im Beteiligungsverfahren zum Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) sowie dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des BesStMG hat der DGB gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Stellung genommen. Neben einigen positiven Änderungen sieht der DGB jedoch zahlreiche Punkte kritisch.

Bundesadler, "Fette Henne", im Plenarsaal des alten Bundestagsgebäudes in Bonn

DGB/Steinborn

Die Ausführungen im Referentenentwurf klingen vielversprechend: Das Gesetzesvorhaben soll „den geänderten Anforderungen an den öffentlichen Dienst besonders im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Digitalisierung gerecht werden“. „Veränderte gesellschaftliche, rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen sowie der in vielen Bereichen entstandene Mangel an Fachkräften“ forderten zum Handeln auf. Mit den Änderungen wolle man „den Staat im Wettbewerb um die besten Köpfe voranbringen“.

Besoldungsgruppe A 2 soll entfallen

Doch erreicht werden diese auch im Koalitionsvertrag genannten Ziele mit dem BesStMG in der vorliegenden Fassung nicht. Zweifelsohne positiv ist, dass die Besoldungsgruppe A 2 entfallen soll. Die ihr zugeordneten Funktionen möchte das Bundesinnenministerium künftig der Besoldungsgruppe A 3 zuordnen. Ebenfalls eine begrüßenswerte Maßnahme wäre die deutliche Aufstockung des Familienzuschlags für das erste wie auch für das zweite Kind. Und auch die Erhöhung vorhandener sowie die Einführung neuer Zulagen wäre zu befürworten.

Ungenau formulierte Regelungen machen Vergabepraxis undurchsichtig

Diese Lichtblicke können die Schattenseiten des Regelungsvorhabens nicht ausgleichen. Der Entwurf aus dem Ministerium sieht Prämien vor, um Personen zum Bleiben zu bewegen bzw. um sie für den Dienst beim Bund zu  motivieren oder um ihre Einsatzbereitschaft zu honorieren. Das Problem dabei: Die angedachten Regelungen sind derart ungenau formuliert, dass eine nachvollziehbare Vergabepraxis fraglich erscheint. Auch die geplante Halbierung des Familienzuschlags für Verheiratete sieht der DGB kritisch. Diese Maßnahme alleinig auf Kosten der betroffenen BeamtInnen und VersorgungsempfängerInnen brächte dem Bund ab 2023 jährlich 75 Millionen Euro.

Modernisierung des Beamtenrechts braucht weitergehende Reformen

Letztlich lässt sich feststellen: Eine grundlegende Modernisierung des Beamtenrechts im Sinne einer Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und einer langfristigen Bindung von qualifiziertem Personal sieht anders aus. Dafür müsste die Bundesregierung bereit sein, neben der vorgesehenen Schaffung kurzfristiger finanzieller Anreize für einzelne BeamtInnengruppen oder Belastungssituationen, weitergehende Reformen vorzunehmen. Es braucht also: Rücknahme der Erhöhung der Wochenarbeitszeit, Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen, Dynamisierung der Erschwerniszulagen, Steigerung der Durchlässigkeit des Laufbahnrechts. Erst dies würde die Rahmenbedingungen tatsächlich attraktiver gestalten.

Das Beteiligungsgespräch mit VertreterInnen des Bundesinnenministeriums findet voraussichtlich Ende April statt. Neben dem DGB werden auch die Gewerkschaften GdP, EVG und ver.di an diesem teilnehmen.


Die Stellungnahme zum Download:

DGB STN zum BesStMG (PDF, 705 kB)

Im Beteiligungsverfahren zum Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) sowie dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des BesStMG hat der DGB gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Stellung genommen. Neben einigen positiven Änderungen sieht der DGB jedoch zahlreiche Punkte kritisch.


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