Mit dem Deutschen-Personalräte-Preis werden einmal jährlich beispielhafte Projekte für erfolgsreiche Personalratsarbeit ausgezeichnet. In diesem Jahr ging der Preis in Gold an den Lehrerhauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Das Gremium sorgte mit einer beispielhaften Dienstvereinbarung für eine deutliche Verbesserung und verlässliche Regelungen der Arbeitszeitbedingungen für die unterstützenden pädagogischen Fachkräfte an öffentlichen Schulen.
DGB / GEW
Schule anders zu denken (und zu machen) ist keine leichte Aufgabe, wenn man etwa an das Thema Inklusion denkt. Warum ist heute die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams so wichtig? Wie sieht das im Schulalltag konkret aus?
Inklusion spielt natürlich auch in Mecklenburg- Vorpommern eine wichtige Rolle. Im Zuge der Strategie des Landes, auf deren Grundlage die wesentlichen Schritte hin zu einem inklusiven Schulsystem bis 2027 umgesetzt sein sollen (eigentlich mal bis 2023, jedoch mit Landtagsbeschluss erhalten die Schulen mehr Zeit), wird auch die Beschäftigung von „unterstützenden pädagogischen Fachkräften“ (upF) auf alle Schularten ausgebaut. Das ist schon ein Schritt hin zu multiprofessionellen Teams. Für den gemeinsamen Unterricht stehen Sonderpädagogen zur Verfügung, wenn auch lange noch nicht in ausreichendem Maße. Schulsozialarbeiter:innen, Integrationshelfer:innen und der Bundesfreiwilligendienst sind ebenfalls im Team eingebunden, jedoch nicht über das Bildungsministerium.
Was war für den Lehrerhauptpersonalrat Stein des Anstoßes? Warum seid ihr gerade mit Blick auf das Thema Arbeitszeit der unterstützenden pädagogischen Fachkräfte aktiv geworden?
Es drohten Änderungskündigungen, weil der Arbeitgeber das Gefühl hatte, dass für wenig Arbeitsvolumen zu viele upF beschäftigt werden. Das haben wir als Personalrat bezweifelt und entsprechendes Zahlenmaterial gefordert. Mit der Argumentation, dass upF nicht nur am Kind ihre Arbeitszeit ableisten, sondern Vor- und Nachbereitungszeiten haben, an Konferenzen teilnehmen, mit den Eltern und anderen außerschulischen Institutionen zusammenarbeiten - das ist Arbeitszeit!!!
Klar war, die Arbeitszeit hat sich bis Inkrafttreten der Dienstvereinbarung höchst unterschiedlich gestaltet. Dem wollten wir dringend entgegenwirken und landeseinheitliche Regelungen schaffen. Zumal es sehr unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf die Berücksichtigung der Ferienzeiten, in denen die upF nicht arbeiten, umgegangen wurde. Wieviel von arbeitsvertraglich gebundenen Stunden am Kind zu leisten sind, hing deutlich vom Wohlwollen der Schulleitung ab. Die einen gewährten eine Anzahl von Stunden für Vor- und Nachbereitung, obwohl es dafür keine Grundlage gab. Andere gewährten diese nicht, wegen der fehlenden Grundlage. Mit der Strategie werden seit etwa 2019/2020 auch in anderen Schularten upF eingestellt. Allerdings nur 1-2 pro Schule. An dieser Stelle war klar, jetzt müssen wir dringend zum Abschluss der Dienstvereinbarung kommen.
Was sind die wesentlichen Regelungen der Dienstvereinbarung, was war euch besonders wichtig?
Die Gewerkschaft hat diesen Prozess unterstützt. An welcher Stelle war die Unterstützung notwendig?
Die Unterstützung wurde im Wesentlichen vom Rechtssekretär der GEW M-V geleistet. Zunächst haben wir 2015 im Hinblick auf den Ausgangspunkt - drohende Änderungskündigungen das gewerkschaftliche Gespräch mit dem Bildungsministerium gesucht. Wir wollten aufzeigen, dass die upF neben der Arbeit am Kind auch andere, der Arbeitszeit anzurechnende, Tätigkeiten ausübt.
Relativ schnell war klar, es geht nur über den Abschluss einer Dienstvereinbarung. Die Unterstützung hat bis zum Abschluss der Dienstvereinbarung angehalten. An dieser Stelle auch hier ein großer Dank.
Die Fragen beantwortete Kerstin Morawetz, Vorsitzende des Lehrerhauptpersonalrates beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern