Deutscher Gewerkschaftsbund

23.04.2023
Tarifrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023

Einigung nach Schlichtung

Am 22. April haben sich die Gewerkschaften und das Bundesministerium des Innern sowie die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Potsdam auf ein Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen geeinigt. Die Verhandlungen wurden auf Basis der Empfehlung einer Schlichtungskommission wieder aufgenommen, nachdem sie von den Gewerkschaften Ende März für gescheitert erklärt worden waren. Die Laufzeit der Einigung beträgt 24 Monate, von 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024.

Abstimmung Stimmkarte

ver.di / Kay Herschelmann

3.000 Euro Inflationsausgleich

Auf Grundlage eines gesonderten Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) erhalten Beschäftigte einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 Euro. Die Zahlung wird in mehreren Schritten erfolgen. Im Juni 2023 werden 1.240 Euro gezahlt. Von Juli 2023 bis Februar 2024 gibt es eine monatliche Zahlung in Höhe von 220 Euro. Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen bekommen den Inflationsausgleich zur Hälfte, also 1.500 Euro. Die Zahlung erfolgt analog: im Juni 2023 einmalig 620 Euro und von Juli 2023 bis Februar 2024 in Höhe von 110 Euro monatlich. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig.

Sockelbetrag plus Prozente in 2024

Ab 1. März 2024 werden die monatlichen Tabellenentgelte dann um 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Wird dadurch keine Erhöhung von 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt. Für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen steigen die Entgelte ab 1. März 2024 um 150 Euro.

„Mit der Entscheidung, diesen Kompromiss einzugehen, sind wir an die Schmerzgrenze gegangen“, bewertet der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke das Ergebnis. Positiv sei, dass der Abschluss ab März 2024 eine tabellenwirksame Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent bedeute - die allermeisten Beschäftigten erhielten damit über 11 Prozent mehr Geld. „Das ist eine beachtliche nachhaltige Steigerung der Einkommen.“

Die lange Laufzeit und die relativ späte tabellenwirksame Erhöhung sind laut Werneke Schwächen der Einigung. Der geforderte Mindestbetrag sei mit den Arbeitgebern nicht machbar gewesen. „In der heutigen Verhandlung haben wir noch einige Verbesserungen gegenüber der Schlichtungsempfehlung erzielen können. So haben wir zum Beispiel die von den Arbeitgebern geforderten Sonderopfer für Beschäftigte im Gesundheitsbereich und bei den Sparkassen abgewehrt.“ Auch die bestehende Regelung zur Übernahme der Auszubildenden konnte verlängert werden.

Zu der Tarifeinigung startet ver.di am 4. Mai eine Mitgliederbefragung. Am 15. Mai 2023 entscheidet die Bundestarifkommission öD von ver.di final, ob die Einigung angenommen werden soll.

Was bedeutet die Tarifeinigung für die Bundesbeamt*innen?

DGB und Gewerkschaften fordern stets eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung von Tarifergebnissen für Tarifbeschäftigte auf die Beamt*innen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte von Beginn der Verhandlungen an, dass eine Tarifeinigung auf die Beamt*innen des Bundes übertragen würde. Für den DGB bedeutet dies im Fall der vorliegenden Tarifeinigung, dass die Kombination aus einem Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. März 2024 und einer prozentualen Erhöhung um 5,5 % in dieser Form auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übertragen wird. Nach Berechnungen des DGB stellt eine solche Lösung keine Verletzung des Abstandsgebots innerhalb des Besoldungsgefüges dar.

Der DGB fordert für die Versorgungsempfänger*innen zudem eine an den Inflationsausgleich angelehnte Zahlung. Die finanziellen Belastungen durch eine hohe Inflation treffen auch die Versorgungsempfänger*innen. Die letzte Versorgungsanpassung betrug 1,8 Prozent und fand zum 1. April 2022 statt. Nachdem die Versorgungsempfänger*innen bereits in der vergangenen Besoldungsrunde hinsichtlich der 2020 gezahlten Corona-Sonderzahlung leer ausgegangen sind, darf dies in der anstehenden Besoldungsrunde auf keinen Fall erneut passieren.

Auf Anwärter*innen müssten die Regelungen für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen übertragen werden.

Die Übertragung erfolgt mittels eines entsprechenden Gesetzes.

 

Mehr zur Tarifrunde:

Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023 – ver.di (verdi.de)

https://www.gew.de/troed2023

Tarifrunde 2023 Bund und Kommunen (VKA) - Gewerkschaft der Polizei (gdp.de)

Forst- und Agrarwirtschaft (igbau.de)

 

 


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