Deutscher Gewerkschaftsbund

Von Amtsangemessenheit bis Zulagenwesen

29.06.2021
Besoldung

„Was mir Sorge bereitet, sind die mittlerweile sehr großen Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern"

Interview mit Prof. Dr. Andreas Voßkuhle

Im diesjährigen DGB-Besoldungsreport kommt Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, zu Wort. Auch ihn treiben die großen Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern um: „Sie werden mittelfristig zu einem unterschiedlichen Leistungsniveau innerhalb der Verwaltung und der Justiz führen“, so Voßkuhle im Interview.

Spielfiguren stehen um eine blaue Spielfigur, die erhöht auf einem Münzstapel steht

DGB/Tofotografie/colourbox.com

Zum Einstieg eine etwas ungewöhnliche Frage. Für nicht wenige Juristinnen und Juristen ist das Beamtenrecht wenig attraktiv. Sie haben sich während Ihrer Zeit am Bundesverfassungsgericht mehrfach vertieft mit beamtenrechtlichen Fragen befassen müssen. Wie würden Sie für dieses Rechtsgebiet werben?

Andreas Voßkuhle: Mein Interesse für beamtenrechtliche Fragen stammt schon aus meiner Zeit als junger Wissenschaftler. Ein ausführlicher Beitrag von mir zum „Personal“ in den von mir mitherausgegebenen „Grundlagen des Verwaltungsrechts“ beginnt mit dem Satz: „Die Leistungsfähigkeit jeder Organisation und damit auch jeder Verwaltungseinheit hängt in erster Line von den dort arbeitenden Menschen ab.“ Wer sich ernsthaft für das Gemeinwesen und die Verwaltung interessiert, kommt daher um das Beamtenrecht nicht herum.

Seit der Föderalismusreform I und der damit einhergehenden Zuständigkeit der Länder für die Besoldung ihrer Beamtenschaft nahm die Zahl der Verfahren, mittels derer Beamtinnen und Beamte ihren Anspruch auf amtsangemessene Besoldung geltend machen, stetig zu. Das Alimentationsprinzip scheint die Gesetzgeber also wenig zu tangieren. Ist es demnach noch immer ein – wie von Ihnen einst beschrieben – „zahnloser Tiger“?

Die Verlagerung der Kompetenz für das Besoldungsrecht zu den Ländern hat tatsächlich – wie von vielen erwartet – zunächst zu einem „race to the bottom“ geführt. Durch eine Reihe von grundlegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur W-Besoldung, zur R-Besoldung und zur A-Besoldung konnte diese Entwicklung jedoch gestoppt werden. Mittlerweile wird die in diesen Entscheidungen konkretisierte Grenze der Unteralimentation auch nur noch von einigen wenigen Ländern „millimetergenau“ angesteuert. Was mir Sorge bereitet, sind die mittlerweile sehr großen Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern. Sie werden mittelfristig zu einem unterschiedlichen Leistungsniveau innerhalb der Verwaltung und der Justiz führen. Die guten Leute gehen dahin, wo am meisten bezahlt wird.

Mit ihrer Besoldungspolitik nahmen viele Gesetzgeber Verstöße gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung regelrecht in Kauf. Beamtinnen und Beamten blieb da nur, den ihnen offenstehenden Rechtsweg zu bestreiten. Doch wie passen Verfahrensdauern von oftmals über zehn Jahren und das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz eigentlich zusammen?

Selbstverständlich würde man sich wünschen, dass der Besoldungsgesetzgeber großzügiger agiert. Aus meiner Sicht hat sich die Situation aber in den letzten Jahren etwas gebessert. Dass Beamten, die nicht streiken dürfen, klagen müssen, ist im System angelegt, die Verfahrensdauer vor Gericht ist aber zu lang.

Es gibt Stimmen, für die der Grundsatz des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau den Sargnagel für den einfachen und auch mittleren Dienst bedeutet. Für wie begründet halten Sie diese Befürchtung?

Mir leuchtet diese Befürchtung nicht ein. Auf die Tätigkeiten, die durch den einfachen und mittleren Dienst vorgenommen werden, kann die Verwaltung dauerhaft nicht verzichten. Entweder der Gesetzgeber hält den Mindestabstand in diesem Bereich ein oder die vorhandenen Stellen müssen in ihrer Wertigkeit angehoben werden, was teilweise auch passiert. Beides kostet Geld.

Wagen wir zum Schluss einen Blick in die Glaskugel: Die Folgen der Corona-Pandemie werden die öffentlichen Haushalte noch lange belasten. Viele Beamtinnen und Beamte befürchten deshalb Nullrunden wie Ende der 2000er, Anfang der 2010er Jahre. Zurecht?

Prognosen in diesem Bereich sind bekanntlich schwierig. Viel wird hier vom Ausgang der Bundestagswahl im Herbst abhängen, die den politischen Kurs für die nächsten Jahre vorgeben wird. Aus meiner Sicht ist die Wertschätzung für den öffentlichen Dienst und seine Leistungsfähigkeit in vielen Bereichen durch die Erfahrungen in der Pandemie gestiegen. Außerdem wird der „gerechte Lohn“ wieder zu einem ernsthaften politischen Thema werden. Das erleben wir gerade in Bezug auf den Pflegesektor. Beide Aspekte sprechen gegen Nullrunden. Auf der anderen Seite haben die Beamtinnen und Beamten während der Pandemie weiter ihre vollen Bezüge erhalten; in vielen anderen Bereichen mussten die Menschen dagegen mit gewaltigen Abstrichen bei ihrem Lohn leben. Das könnte für ein begrenztes Solidaropfer sprechen.

Zur Person

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle, Jahrgang 1963, ist Rechtswissenschaftler und war bis Juni 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Als Vorsitzender des Zweiten Senats war er an wegweisenden Entscheidungen zur amtsangemessenen Besoldung von Beamtinnen und Beamten beteiligt, mit denen die Prüfungsschritte zur Ermittlung des verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentationsniveaus konkretisiert wurden. 2020 kehrte er in den Lehrbetrieb der Universität Freiburg zurück. Dort ist er am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie Direktor der Abteilung 1 (Staatswissenschaft).


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