Gute Nachrichten für die rund 28 Millionen Beschäftigten in der Plattformwirtschaft: Im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments wurde die Position für eine wirksame „Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten“ mit großer Mehrheit beschlossen. Die endgültige Abstimmung im Plenum ist für Anfang 2023 geplant.
DGB
Gute Nachrichten für die rund 28 Millionen Beschäftigten in der Plattformwirtschaft: Trotz aggressiver Lobbyarbeit der Arbeitgeberseite wurde im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments die Position für eine wirksame „Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten“ mit großer Mehrheit beschlossen. Der Ausschuss unterstützt damit das Ziel der Richtlinie, eine europaweite Regulierung der Plattformarbeit zu schaffen: Dazu gehören insbesondere eine effektive Beweislastregelung zur Feststellung des Beschäftigungsstatus, Transparenz über algorithmisches Management sowie Zugangsrechte für Gewerkschaften.
Diese Regeln sind nötig, damit die heute oft prekär beschäftigten Plattformarbeit*innen besser geschützt werden können. Die Richtlinie würde nicht nur gegen die weit verbreitete Scheinselbstständigkeit helfen, sondern auch die Rechte der professionell arbeitenden Selbstständigen gegenüber Plattformen verbessern. Eine endgültige Abstimmung im Plenum ist für Anfang des Jahres 2023 geplant. Wir erwarten nun von der Deutschen Bundesregierung, dass sie sich im europäischen Rat deutlich für die Stärkung der Rechte Plattformbeschäftigter einsetzt.