Deutscher Gewerkschaftsbund

25.04.2018
Verkehrspolitik

Statt „Weiter so“ die Verkehrswende gestalten!

Bewertung des Koalitionsvertrags

Der Koalitionsvertrag bleibt im Kapitel Verkehr dem „Weiter so“ der letzten acht Jahre verhaftet und zeigt zu selten politischen Gestaltungsanspruch. Zwar sind bei den Themen Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV), Schienenverkehr, Elektromobilität und verkehrsträgerübergreifende digitale Vernetzung Ansätze für eine Verkehrswende erkennbar. Viele Einzelmaßnahmen gehen in die richtige Richtung, aber ein konzeptioneller Rahmen fehlt.

Pkw auf Autobahn bei Regen

Colourbox.de

Gewerkschaftliche Forderungen und Beschäftigteninteressen werden bei den Themen Infrastrukturgesellschaft und Investitionen, bei der Modernisierung des PBefG, speziell bei den Problemen der Eigenwirtschaftliche Verkehre und des Betriebsübergangs, bei der Gemeindeverkehrsfinanzierung, bei den Zielen für den Schienenverkehr und nicht zuletzt beim Straßenverkehrspaket aufgegriffen.

Aber die Höhe der Verkehrsinvestitionen und Förderungen bleibt oft unklar. Wo zunächst „wir werden“ stand, heißt es oft nur noch „wir wollen“. Eine Priorisierung von Investitionen mit dem Ziel der Verkehrswende fehlt. Immerhin soll der „Investitionshochlauf“ der letzten Legislaturperiode auf heutigem Niveau fortgeführt werden.

An Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) wird unverdrossen festgehalten – trotz anhaltender Kritik nicht nur vom DGB: Aktuell hat ein Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs wieder auf die zahlreichen Defizite von ÖPP verwiesen. Nach der Sommerpause sollen endlich wichtige Schienenprojekte bewertet sein. Allerdings: wenn sie von potentiellen zu vordringlichen Projekten des Bundesverkehrswegeplans aufgewertet werden, dürfte der Schienenbereich mit mehreren Milliarden Euro unterfinanziert sein.

Die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sollen bis 2021 um 1 Mrd. € für Aus- und Neubau erhöht und dynamisiert werden. Dies kann aber nur ein erster Schritt sein, denn in einem nachhaltigen Verkehrssystem müsste der ÖPNV eine zentrale Rolle spielen. Dafür sind erheblich höhere Investitionen in moderne Infrastruktur, Material und qualifiziertes Personal erforderlich.

Eine wichtige Baustelle des BMVI ist der Aufbau der vor einem Jahr beschlossenen Infrastrukturgesellschaft des Bundes für die Straßeninfrastruktur. Der DGB erwartet, dass der Koalitionsvertrag umgesetzt und die Privatisierung der Straßen wie der Gesellschaft ausgeschlossen bleibt. Gewerkschaften und Personalräte müssen von Beginn an eingebunden werden.

Die Große Koalition verpflichtet auch die „Mobilitätspolitik“ auf die Klimaziele – allerdings konditioniert: sie muss zugleich sozial und bezahlbar sein und die Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten. Eine Kommission soll bis 2019 eine „Strategie für bezahlbare und nachhaltige Mobilität“ erarbeiten. Die zusätzliche Förderung der E-Mobilität kann dabei nur ein Baustein sein. So soll die Dienstwagen­besteuerung für E- und Hybrid-Autos auf 0,5% halbiert werden; für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge soll eine befristete Sonderabschreibung von 50 % eingeführt werden. Zudem sollen bis 2020 100.000 Ladestellen geschaffen werden. Deutschland soll Standort für Batteriezellfertigung der nächsten Generation werden.

In der Dieselkrise fehlt nach wie vor ein realistischer Politikansatz. Wie pauschale Fahrverbote nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.2. dauerhaft vermieden werden sollen, bleibt unklar. Zwar sollen Emissionen an der Quelle reduziert werden, Hardware-Nachrüstungen scheinen jedoch nur die letzte Option zu sein – „soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar“. Die von Gewerkschaftsseite geforderte „Blaue Plakette“ bleibt unerwähnt, ein anderer Ansatz gegen die Verunsicherung bei Verbrauchern, in der gewerblichen Wirtschaft und nicht zuletzt bei den Beschäftigten in der Autoindustrie ist nicht erkennbar. Eine stärkere Förderung des Umstiegs von Bussen, Taxen und KEP-Fahrzeugen auf emissionsarme Antriebe dürfte kaum reichen, zumal ihr Anteil an den schädlichen Emissionen gering ist.

Die neue Bundesregierung sieht sich der „Vision Zero“ verpflichtet. Der DGB unterstreicht, dass für die Senkung der Anzahl der Verkehrstoten auf null eine bessere personelle Ausstattung erforderlich ist, um die Kontrolldichte zu erhöhen. Auch die Evaluierung des Bußgeldkatalogs wird unterstützt.

Um die Potentiale der Digitalisierung für eine höhere Verkehrssicherheit (Notbremssysteme, Abbiegeassistenten) und vernetzte Mobilität zu nutzen, sind mehr Investitionen in die Verkehrstechnik und die Breitbandversorgung unverzichtbar. Davon müssen alle Verkehrsträger profitieren, damit intermodale Transportketten attraktiver werden. Gleiches gilt für Experimentierklauseln und digitale Testfelder, die in allen Verkehrsbereichen genutzt werden müssen. Dabei müssen Haftungslücken bei autonomen Systemen geschlossen und gleichzeitig Datenschutz und -sicherheit gewährleistet werden. Der DGB unterstützt das Vorhaben, die Hemmnisse für ein bundesweites E-Ticket aus dem Weg zu räumen. Eine Datenplattform in öffentlicher Hand wäre ein realistischer Ansatz.

Bisher steht der ÖPNV nicht im Zentrum der Digitalisierung des Verkehrssystems, obwohl er für die Bündelung von Verkehren unverzichtbar bleibt. Es geht deshalb aus Sicht des DGB bei der rechtssicheren Zulassung für Plattformangebote nicht nur um die Wahrung des Beschäftigtenschutzes. Vielmehr müssen neue Mobilitätsangebote in den ÖPNV integriert werden.

Bei der geplanten Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes erwartet der DGB, dass – wie im Koalitionsvertrag festgehalten – tatsächlich der „Schutz der Beschäftigten zentrale Voraussetzung“ ist: Erstens müssen Kommunen soziale, qualitative und ökologische Standards über Nahverkehrspläne auch für Eigenwirtschaftliche Verkehre verbindlich vorschreiben. Zweitens muss auch der Weiterbeschäftigungsanspruch bei Neuvergaben von öffentlichen Aufträgen bzw. Konzessionen im Bahn- und Busverkehr zu bisherigen Arbeits- und Sozialbedingungen vorgeschrieben werden.

Die Ausweitung des Schienenverkehrs ist ein wichtiger Hebel für eine nachhaltigere Verkehrsabwicklung. Deshalb unterstützt der DGB das Ziel der Verdoppelung der Bahnkunden bis 2030 und die zügige Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr. Um mehr Güter auf die Schiene zu verlagern, müssen die genannten Maßnahmen – 740m-Netz, Halbierung der Trassenpreise, ETCS-Ausbau – umgehend realisiert werden. Die Elektrifizierung von 70% des Netzes bis 2025 muss schon im aktuellen Haushalt finanziell unterlegt werden.

Der DGB begrüßt, dass die DB AG als integriertes Unternehmen erhalten bleibt. Zudem sollen die Vorstände auf „volkswirtschaftliche Ziele wie die Steigerung des Marktanteils der Schiene“ per Satzung verpflichtet werden. Die Ausrichtung von Neu- und Ausbaumaßnahmen auf die Realisierung des Deutschland-Takts wird unterstützt. Die Verpflichtung, bis 2030 alle Städte über 100.000 Einwohner an den Fernverkehr anzuschließen, ist zu begrüßen.

Zurecht wird Lärm als potentielles Hemmnis für den Ausbau des Schienenverkehrs benannt. Deshalb ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wichtig. Dies gilt auch für andere Großprojekte oder Flugrouten. Der Verkehrslärm muss deutlich reduziert werden, ein verkehrsträgerübergreifendes Lärmkonzept mit Gesamtlärmbetrachtung ist deshalb unverzichtbar.

Das Straßenverkehrspaket der EU-Kommission wird die Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Transport entscheidend bestimmen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Bundesregierung klar positioniert. Im Koalitionsvertrag wird der Kampf gegen Sozialbetrug und Sozialdumping angekündigt. Die Anwendung der Entsenderichtlinie und von Mindestlohnregelungen ohne Ausnahme, keine Ausweitung der Kabotage und keine Flexibilisierung von Lenk- und Ruhezeiten sind aus Gewerkschaftssicht zentrale Forderungen. Statt die Gesetze an die illegale Praxis anzupassen, müssen die geltenden Regeln wirksam kontrolliert werden. Die Kontrolldichte muss erhöht und die Behörden personell aufgestockt werden. Geschäftsmodelle, die ausschließlich auf die Umgehung von Steuer- und Sozialgesetzen zielen, müssen bekämpft werden. Deshalb ist es wichtig, dass auch Transportfahrzeuge unter 3,5 t allen Regulierungen unterliegen.


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