Der gesetzliche Mindestlohn wirkt: In allen Bundesländern sind die Löhne der untersten Einkommensgruppe in diversen Branchen deutlich gestiegen. Auch ein "Jobkiller" ist der Mindestlohn mitnichten. Im Gegenteil: Deutschlandweit hat die Beschäftigung in Branchen zugenommen, in denen der Mindestlohn für ein Lohnplus sorgte. Unsere große Datenkarte für alle Bundesländer.
DGB/Simone M. Neumann
Gerade im Osten Deutschlands sind die Löhne der untersten Einkommensgruppe in den "typischen" Mindestlohn-Branchen innerhalb eines Jahres seit Start des gesetzlichen Mindestlohns oft um zweistellige Prozentsätze gestiegen: Bei den Post-, Kurier- und Expressdiensten in Thüringen um 27,5 Prozent, im Gastgewerbe in Sachsen um 20,1 Prozent, bei den Wach- und Sicherheitsdiensten in Sachen-Anhalt um 18,1 Prozent – um nur einige Beispiele zu nennen.
Doch auch im Westen haben die Einkommen am unteren Ende der Einkommensskala in vielen Branchen deutlich über dem Schnitt der Gesamtwirtschaft zugelegt: Beim Spiel-, Wett- und Lotteriewesen in Niedersachsen um 23,7 Prozent, im Saarland um 15,1 Prozent und in Bayern um 11,7 Prozent. Ähnlich gut sieht es im Gesundheits- und Sozialwesen aus: In Baden-Württemberg gab es dort einen Lohnzuwachs von 7,1 Prozent, in Bremen sogar von 8,8 Prozent.
Die Karte zeigt mit einem Klick auf ein Bundesland die Zunahme der Löhne der Un- und Angelernten sowie die Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung seit dem Start des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 in ausgewählten Branchen.
Quellen: Statistische Landesämter, Bundesagentur für Arbeit
In "typischen" Mindestlohn-Branchen wie dem Gastgewerbe, "Verkehr und Lagerei", "Information und Kommunikation", "Heime und Sozialwesen" oder den "Sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen" (u.a. Call-Center sowie Wach- und Sicherheitsdienste) ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse 2015 im Vergleich zum Vorjahr in allen Bundesländern gestiegen – teilweise deutlich: 8,0 Prozent waren es bei "Heimen und Sozialwesen" in Hamburg, 8,6 Prozent bei den "Sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen" im Saarland, im Berliner Gastgewerbe sogar 9,5 Prozent.